IHK24

Industrie- und Handelskammern

Die 79 deutschen IHKs sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. IHKs sind Einrichtungen der Wirtschaft für die Wirtschaft. Sie sind die wichtigsten Interessenvertreter aller gewerbetreibenden Unternehmen in den Regionen. Sie nehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr und stehen ihren Mitgliedsunternehmen als serviceorientierte Berater und sachkundige Makler in vielen lokalen, regionalen und überregionalen Angelegenheiten zur Verfügung. IHK-Ansprechpartner auf Ebene der Landespolitik sind die Federführer der 16 Landesarbeitsgemeinschaften.
Die IHKs sind demokratisch aufgebaut: Ihre Mitglieder wählen die Vollversammlung als ihr Unternehmerparlament. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Die Vollversammlung ihrerseits wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und das Präsidium, und sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Alle deutschen Unternehmen im Inland – ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe – sind per Gesetz Mitglied einer Industrie- und Handelskammer. Sie leisten zu ihrer IHK einen Pflichtbeitrag, der sich an ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.
Der besondere Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft besteht darin, dass die IHK dadurch alle Branchen und Betriebsgrößen gleichermaßen vertreten muss. Die Beiträge der Mitgliedsunternehmen sichern die wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer IHK vor Einzelinteressen und gegen staatliche Einflussnahme. Sie begründet auch die Legitimation für die Selbstgestaltung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag des Staates und im Dienste der Unternehmen.