12. Januar 2021

Unternehmen brauchen rasche Hilfen

Der verlängerte Lockdown verschärft die Lage für die regionale Wirtschaft in der Corona-Krise. Die von den Schließungen betroffenen Branchen warten auf die angekündigten staatlichen Hilfen. Die IHK Limburg blickt mit Sorge gerade auf den Einzelhandel, der auch wichtig für die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne ist.
Große Teile des Einzelhandels und viele Dienstleister bleiben bis mindestens 31. Januar geschlossen, auch die Schließung der Gastronomie besteht fort – wegen der Corona-Krise stehen viele Unternehmen der Region unter großem Druck, der sich durch die Lockdown-Verlängerung weiter erhöht.
„Je schneller wir die Pandemie unter Kontrolle bringen, umso eher können alle zu einem normalen Leben zurückkehren. Zugleich gehen mit jedem Tag, den der Lockdown andauert, der Wirtschaft dringend notwendige Einnahmen verloren, während viele Kosten in den Unternehmen weiterlaufen. Das zehrt das Eigenkapital der Betriebe insbesondere in den wiederholt behördlich geschlossenen Branchen zunehmend auf und bringt sie in Existenznot. Eine echte Perspektive für den Re-Start lässt weiter auf sich warten“, sagt Ulrich Heep, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg.
Um die Auswirkungen der aktuellen Corona-Beschlüsse auf die regionale Wirtschaft und die besonders betroffenen Unternehmen so gut es geht abzufedern, ist eine schnelle und zielgenaue Auszahlung der staatlichen Hilfen elementar, ansonsten drohen vielfach Insolvenzen. Die zugesagten finanziellen Unterstützungspakete von Bund und Ländern kommen jedoch bei vielen Unternehmen nicht an. Die Verfahren der Corona-Hilfeleistungen sind zu kompliziert, die Zugangshürden zu hoch, die Umsetzung dauert zu lange. So wurden die Novemberhilfen noch immer nicht komplett ausgezahlt und die Dezemberhilfen konnten erst Ende Dezember beantragt werden.
„Die Prozesse müssen beschleunigt werden, um das Überleben vieler Unternehmen zu sichern. Insbesondere der Einzelhandel steht aktuell ohne finanzielle Unterstützung da“, so Heep.
Die Geschäfte mussten ab 16. Dezember letztes Jahr schließen, fallen aber nicht wie die Gastronomie unter die sogenannte November- und Dezemberhilfe. Verwiesen werden sie auf die Überbrückungshilfe III, die aber aktuell noch gar nicht beantragt werden kann. Frühestens im Februar oder März ist dann mit ersten Abschlagszahlungen zu den Fixkosten der Unternehmen zu rechnen.
„Alle Entscheidungsträger sind aufgerufen, alle Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass es nach Corona auch noch stationären Einzelhandel gibt. Dieser ist für lebendige Innenstädte und Ortskerne unverzichtbar“, betont der IHK-Präsident.
IHK unterstützt Unternehmen

Die Ansprechpartner der IHK stehen den Unternehmen weiterhin mit Informationen, Beratungen und Kontakten direkt und unkompliziert zur Verfügung und helfen bei den Hilfsprogrammen und Überbrückungshilfen, aber auch bei Kurzarbeitergeld sowie Rechts- und Exportfragen oder Fragen rund um die Ausbildung.

Informationen unter: www.ihk-limburg.de/corona