Corona-Krise

Corona-Soforthilfe: Bearbeitungsdauer problematisch – weitere Hilfen prüfen

29. April 2020 – Die Corona-Soforthilfe wird von den heimischen Unternehmen stark nachgefragt. 70 Prozent der Betriebe haben die Soforthilfe des Landes beantragt oder planen dies. Wann das Geld bei den Unternehmen ankommt, variiert aber stark. Das geht aus den Antworten von 190 Betrieben der Region auf eine Umfrage der IHK Limburg hervor.
Jedes vierte Unternehmen wartet laut Umfrage mehr als 14 Tage auf die Soforthilfe. Während die einen sie bereits nach einigen Tagen auf dem Konto hatten, muss sich die Hälfte, etwa wegen Klärungsbedarf, länger gedulden.
Hintergrund der teilweise langen Wartezeit ist die hohe Nachfrage von Unternehmen und Selbstständigen aus ganz Hessen nach der Corona-Soforthilfe. Für nicht wenige Unternehmen geht es mit der Soforthilfe um das geschäftliche Überleben, denn die betrieblichen Ausgaben laufen weiter, auch wenn nicht geöffnet werden darf oder die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen eingebrochen ist.
„Nicht nur wartende Unternehmen sollten grundsätzlich prüfen, ob für sie weitere Hilfen infrage kommen. Die Soforthilfe ist längst nicht alles. Land und Bund bieten eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten. Diese helfen den Unternehmen, denen es wegen der zunehmend angespannten Liquiditätssituation immer schwerer fällt, mit den vorhandenen Eigenmitteln auszukommen“, so Michael Hahn, Leiter des Geschäftsbereichs Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK.
Bekanntheit und Nutzung der Soforthilfe sind gemäß der Umfrage durchweg hoch. 70 Prozent der Antragsteller kommen aus den Bereichen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Hinsichtlich weiterer Finanzierungs- und Liquiditätshilfen besteht allerdings über alle Betriebsgrößen hinweg noch Informationsbedarf. Einem Viertel der antwortenden Unternehmen sind andere Finanzierungshilfen als die Soforthilfe nicht bekannt.
Neben der Soforthilfe nutzen die regionalen Unternehmen laut Umfrage weitere Instrumente wie das Kurzarbeitergeld (42 Prozent), die Stundung von Steuern und Sozialabgaben (42 Prozent), die Herabsetzung oder Rückzahlung der Steuervorauszahlung (17 Prozent), KfW-Kredite (8 Prozent) und Hessen-Mikroliquidität (7 Prozent).
Zur Information ihrer Mitgliedsunternehmen hat die IHK Limburg unter www.ihk-limburg.de/corona eine Corona-Sonderseite eingerichtet. Dort finden Unternehmen ebenso eine Corona-Checkliste, die wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität aufzeigt, sowie die Ansprechpartner zu den jeweiligen Themenbereichen.