Neues Reiserecht 2018
26. April 2018 - Ab dem 1. Juli 2018 gelten neue Regelungen im Reiserecht. Sie betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, Reisevermittler sowie Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung. Die IHK Limburg informiert am 17. Mai 2018 ab 15 Uhr, wie die Regelungen individuell umgesetzt werden können.
Grundlage für das neue Reiserecht ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie. Sie berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten.
Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. So können Beherbergungsbetriebe zum Reiseveranstalter werden, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als „Paket“ anbieten. Sie können aber auch Vermittler verbundener Reiseleistungen sein, wenn sie neben der Übernachtung zugleich Reiseleistungen anderer Anbieter vermitteln.
Von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie sind auch touristische Informationsstellen, Reisevermittler, Reisebüros aber auch Beherbergungsbetriebe oder Gastgeber betroffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen.
Die Informationsveranstaltung stellt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vor und geht den dringlichsten Fragen auf den Grund:
- Wer ist betroffen?
- Was ist unter einer Pauschalreise zu verstehen und was ist keine Pauschalreise?
- Welche Konsequenzen hat es für den Gastgeber, wenn er Veranstalter bzw. Vermittler ist?
- Wann wird der Vermittler, Gastgeber, Beherbergungsbetrieb, touristische Informationsstellen etc. zum Reiseveranstalter?
- Welche sind die Schritte zur Umsetzung im Unternehmen?
Merkblätter zum Thema sowie weitere Informationen und Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung online und bei Almuth Hohlwein.