IHK zu Diesel-Fahrverboten

Fahrverbot für Limburg hätte unverhältnismäßige Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft

26. Oktober 2018 - Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Limburg aufgrund des Überschreitens der Grenzwerte für Stickoxide, wie sie die Deutsche Umwelthilfe mit einer Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen will, schätzt der Verkehrsausschuss der IHK Limburg als unverhältnismäßig ein. Mehrfach hat er sich bereits mit der Frage beschäftigt, warum eine Kleinstadt wie Limburg Probleme mit der Luftreinhaltung hat. Neben einem Versagen im Zusammenspiel von Politik und Fahrzeugindustrie sieht er auch regionale Ursachen.
Ein Diesel-Fahrverbot für Limburg, z. B. für den Bereich der Schiede, würde nach Ansicht des Verkehrsausschusses, in dem sich heimische Unternehmer für die Interessen der Region und der Branche ehrenamtlich engagieren, zu einer Blockade der Stadt mit entsprechenden Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft führen. Betroffen wäre unter anderem das Wirtschaftsleben, die Versorgung der Bevölkerung oder der Einkaufs- und Schülerverkehr. Auch die Attraktivität der Innenstadt insgesamt würde ein Fahrverbot mindern und dabei Handel und Tourismus besonders betreffen. Vor allem belastet wären Unternehmen, da mehr als drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge durch Dieselmotoren angetrieben werden. Aber auch viele Beschäftigte, die zu ihrer Arbeit ein- oder auspendeln, wären betroffen. Nach aktuellen Anmeldezahlen fallen im Landkreis Limburg-Weilburg 35 Prozent der zugelassenen Pkw unter das Fahrverbot, wie es für Frankfurt verhängt wurde (Diesel Euro 1-5 und Benziner Euro 1-2).
Zugleich weist der Ausschuss darauf hin, dass die Luftqualität in Limburg in den letzten Jahren trotz steigenden Verkehrsaufkommens immer besser geworden ist und sich weiter verbessern wird. So werden nicht nur die Grenzwerte für Feinstaub inzwischen eingehalten. Auch die zuletzt eingeführten EU-Grenzwerte für Stickoxide werden durch die im Durchschnitt immer saubereren Motoren und auch wegen der verstärkten Bemühungen der Stadt Limburg im Rahmen des Luftreinhalteplans um noch sauberere Luft in absehbarer Zeit an allen Messstellen unterschritten werden. Im Rahmen des Green-City-Plans wird die Stadt unter Nutzung von Fördermitteln des Bundes vor allem Maßnahmen zur Minderung der NO2-Belastung umsetzen. Es gilt, die Mobilität in Limburg insgesamt nachhaltig auszurichten. Dazu gehört auch die entsprechende Infrastruktur.
Fehlende Umgehung
Unverhältnismäßig wäre ein Diesel-Fahrverbot für Limburg vor allem, weil Ausweichstrecken fehlen. Bestätigt wurde dies zuletzt bei der Suche nach Umfahrungsmöglichkeiten für Lkw anlässlich der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg im Jahr 2017. So kann auch die Schiedekreuzung, als der kritischste Verkehrsbereich inmitten der Stadt, nicht durch eine Entflechtung der Verkehrsströme entlastet werden.
Nachdem im Jahr 1982 der Schiedetunnel fertiggestellt wurde, hat es in Limburg kein größeres entlastendes Verkehrsprojekt mehr in die Verwirklichung geschafft. Eine von der IHK schon lange für notwendig gehaltene Südumgehung für Limburg, als wirksame Maßnahme zur Entlastung der Schiedekreuzung und Senkung der Luftschadstoffe in der Innenstadt, wurde vor Ort versäumt und erfährt in den letzten Jahren auch keine ausreichende Unterstützung vom Land.
Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur ist nach Ansicht der IHK ein entscheidender Lösungsansatz für die Verkehrs- und Umweltprobleme der Stadt Limburg. Deshalb sollte im Sinne der Zukunft von Limburg eine Umgehungslösung für die Stadt mit neuer Ent- und Geschlossenheit vorangetrieben werden.
Messstellen
Wegen des Überschreitens des Grenzwertes von 40 µg/m3 für den NO2-Jahresmittelwert an einzelnen Messpunkten kann nicht pauschal von „schmutziger“ Luft in Limburg gesprochen werden.
Insbesondere zu den Messstellen in dem engen Bereich zwischen Schiedetunnel und Schiedekreuzung stellt der Verkehrsausschuss fest, dass sich hier nicht nur der Verkehr staut, sondern auch die Luft, so dass die Luftdurchmischung beeinträchtigt ist. Er weist auch darauf hin, dass die gegenüberliegenden Messstellen (Messstation auf der Seite von Karstadt und Passivsammler auf der anderen Straßenseite) erheblich abweichende Ergebnisse aufzeigen und die Messergebnisse zudem unabhängig von der Verkehrsstärke schwanken. Da der Luftstrom rund um den Passivsammler entgegen der betreffenden EU-Richtlinie durch Hindernisse beeinträchtigt wird, gibt es daher Zweifel, ob seine Messergebnisse repräsentativ sind. Auch hält sich in dem kurzen Straßenbereich kaum jemand längere Zeit auf. Von daher stelle sich die Frage, ob die Orte der Probeentnahmestellen tatsächlich geeignet sind, dass dort, wie von der zugrundeliegenden EU-Richtlinie gefordert, repräsentative Werte von Schadstoffen gemessen werden können, denen die Bevölkerung in diesem Bereich „über einen signifikanten Zeitraum ausgesetzt“ ist.
Dass möglicherweise nicht repräsentative Messungen und festgestellte Grenzwertüberschreitungen im begrenzten Bereich zwischen Schiedetunnel und Schiedekreuzung zu einem Hebel für Fahrverbote in Limburg werden könnten, wäre nach Ansicht des Verkehrsausschuss sehr unglücklich.
Maßnahmenpaket schnell umsetzen
Um die Luftqualität in Limburg und anderen Städten schneller zu verbessern und Fahrverbote zu vermeiden, aber auch um die Wertminderung der gewerblichen Fahrzeugflotte aufzuhalten und die in der Wirtschaft verbreitet bestehende Unsicherheit zu beseitigen, sollten Bundesregierung, Länder und Fahrzeughersteller die von ihnen angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität schnellstmöglich umsetzen. Dazu gehört neben den bereits angebotenen Umtauschprämien, Förderprogrammen und Software-Updates auch die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Dafür müssen die erforderlichen Zulassungen durch die Behörden schnell erteilt werden. An den damit verbundenen Kosten sollten sich nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowohl die Hersteller als auch der Staat beteiligen, da beide in der Vergangenheit starke Anreize gesetzt haben, dass sich viele Gewerbetreibende in bester Absicht für Dieselfahrzeuge entschieden haben.