24. Januar 2024

Das Parlament der Wirtschaft wird neu gewählt

Die rund 13.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg können bis zum 20. Februar 2024 aus 55 Kandidaten ihre 30 Vertreterinnen und Vertreter für die nächste Vollversammlung der IHK wählen. Diese machen sich in den folgenden fünf Jahren ehrenamtlich für die Interessen der heimischen gewerblichen Unternehmen stark und treiben die Entwicklung des regionalen Wirtschaftsstandortes voran.
Die IHK Limburg vertritt als Selbstverwaltungsorganisation der regionalen gewerblichen Wirtschaft auf gesetzlicher Grundlage das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder, erfüllt hoheitliche, vom Staat übertragene Aufgaben etwa in der Berufsausbildung und fördert Unternehmen mit vielfältigen Dienstleistungen, Beratungen und Informationen. Dabei wird sie entscheidend durch die Unternehmerinnen und Unternehmer getragen, die sich in den verschiedenen Gremien ehrenamtlich für ihre Branche und ihre Region engagieren.



Parlament der Wirtschaft
Das oberste Beschlussorgan der IHK ist die Vollversammlung. Als demokratisch legitimiertes „Parlament der gewerblichen Wirtschaft“ vertritt sie das Gesamtinteresse aller zugehörigen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Zugleich bestimmt sie die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt die Rechtsgrundlagen, den Haushalt – einschließlich der Höhe von Beiträgen und Gebühren – sowie die wirtschaftspolitische Positionen der IHK und entscheidet über Fragen, die für die zugehörigen Unternehmen oder für die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wählt die Vollversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten, bildet Fachausschüsse mit beratender Funktion und bestellt den Hauptgeschäftsführer, der für das operative Geschäft der IHK verantwortlich ist. Dies alles tun die Mitglieder der Vollversammlung ehrenamtlich und unentgeltlich. Sie bringen dabei ihre Erfahrungen aus ihrer unternehmerischen Praxis ein und übernehmen Verantwortung für die IHK als Selbstverwaltung ihrer Mitglieder.
IHK als Mitmachorganisation
„Als Sprachrohr und Plattform ihrer Mitglieder lebt die IHK Limburg vom Mitmachen, Mitgestalten und Mitentscheiden der Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn diese wissen am besten, worauf es im Wirtschaftsleben ankommt“, sagt IHK-Präsident Ulrich Heep. Das Prinzip der IHK als Mitmachorganisation laute „Aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“, denn sie mache Betroffene zu Entscheidungsträgern. Dadurch arbeite die IHK praxisnah, bürokratiearm und effizient, so Heep, der sich nach zwölf Jahren an der Spitze der IHK Limburg nicht mehr zur Wahl stellt.
„Die IHK ist jedoch kein Selbstläufer“, ergänzt Monika Sommer, Hauptgeschäftsführerin der IHK Limburg. Sie brauche engagierte Menschen, die Verantwortung für sich und andere übernehmen, die sich freiwillig und unentgeltlich einer Herzenssache mit Sachverstand widmen, die ihr Können und ihre Erfahrung einbringen und die der gesamten Region ein Gesicht und eine Stimme geben.
Interessenvertretung durch Wahl stärken
„Als demokratische Beteiligung zeichnet die Wahl der Vollversammlung die IHK in besonderer Weise aus. Daher sollten möglichst viele Mitgliedsunternehmen die Bereitschaft der Kandidaten, sich ehrenamtlich zur Wahl zu stellen, durch ihre Beteiligung an der Wahl wertschätzen. Sie geben damit der Vollversammlung Legitimation und Stärke, sich für die Belange der regionalen Wirtschaft einzusetzen und handeln somit auch im eigenen Interesse“, betont Heep.
Wie wird gewählt
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft des IHK-Bezirks, in der die regionale Wirtschaftsstruktur und die Bedeutung der Branchen zum Ausdruck kommen. Daher wurden die Unternehmen zur Durchführung der Wahl entsprechend in elf Wahlgruppen aufgeteilt. Dabei wählt jeder Wahlberechtigte seine Vertreter aus seiner Wahlgruppe.
Wählbar sind alle IHK-zugehörigen natürlichen Personen, die am Wahltag volljährig sind. Bei inhabergeführten Unternehmen können sich die Inhaber zur Wahl stellen, bei juristischen Personen sind es deren gesetzliche Vertreter, z. B. der Geschäftsführer oder ein ins Handelsregister eingetragener Prokurist. Auch Personen mit besonderer Bevollmächtigung, also solche, die ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, eine leitende Position im Unternehmen haben, sind wählbar.
Wahlberechtigt ist jedes IHK-Mitglied, das in den durch den Wahlausschuss festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Dabei zählt jede Stimme gleich, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Gewählt wird per Briefwahl oder Online-Wahl. Die IHK Limburg hat die schriftlichen Wahlunterlagen ab dem 17. Januar 2024 an die Wahlberechtigten versendet. Darin enthalten sind die Profile aller Kandidaten, die in der jeweiligen Wahlgruppe antreten, sowie der Wahlschein und der Stimmzettel. Zusätzlich dazu erhalten alle Wähler auch die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Die ausgefüllten Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgabe via Online-Wahl müssen bis zum 20. Februar 2024 um 12 Uhr bei der IHK vorliegen.
Durchgeführt wird die Wahl maßgeblich durch den Wahlausschuss der IHK Limburg, dessen ehrenamtliche Mitglieder von der Vollversammlung berufen wurden. Die Details der Wahl sind in der Wahlordnung der IHK Limburg geregelt.