IHK-Wahl 2019

Das Parlament der Wirtschaft wird neu gewählt

18. Januar 2019 - Die rund 13.300 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg können vom 17. Januar bis zum 19. Februar 2019 aus 56 Kandidaten ihre 30 Vertreterinnen und Vertreter für die nächste Vollversammlung der IHK wählen. Diese machen sich in den folgenden fünf Jahren ehrenamtlich für die Interessen der heimischen gewerblichen Unternehmen stark und treiben die Entwicklung des regionalen Wirtschaftsstandortes voran.
Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der IHK Limburg. Als demokratisch legitimiertes „Parlament der gewerblichen Wirtschaft“ vertritt sie das Gesamtinteresse aller IHK-zugehörigen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Zugleich bestimmt sie die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt Finanzen, Beiträge und wirtschaftspolitische Positionen der IHK und entscheidet über Fragen, die für die zugehörigen Unternehmen oder für die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wählt die Vollversammlung den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten, bildet Fachausschüsse mit beratender Funktion und bestellt den Hauptgeschäftsführer, der für das operative Geschäft der IHK verantwortlich ist.
IHK als Mitmach-Organisation
Als Selbstverwaltungsorganisation der regionalen gewerblichen Wirtschaft vertritt die IHK Limburg auf gesetzlicher Grundlage das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder, erfüllt hoheitliche, vom Staat übertragene Aufgaben und fördert Unternehmen mit ihren Dienstleistungen und Beratungen. Dabei wird sie entscheidend durch die Personen getragen und legitimiert, die sich in der Vollversammlung und den anderen Gremien ehrenamtlich für die heimische gewerbliche Wirtschaft engagieren.
„Daher sollten möglichst viele Mitgliedsunternehmen die Bereitschaft der Kandidaten, sich ehrenamtlich zur Wahl zu stellen, durch ihre Beteiligung an der Wahl wertschätzen. Sie geben damit der Vollversammlung Legitimation und Stärke, sich für die Belange der regionalen Wirtschaft einzusetzen und handeln somit auch im eigenen Interesse“, wirbt IHK-Präsident Ulrich Heep dafür, dass möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer bei der IHK-Wahl ihre Stimme abgeben.


Wie wird gewählt
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft des IHK-Bezirks, in der die regionale Wirtschaftsstruktur und die Bedeutung der Branchen zum Ausdruck kommen. Daher wurden die Unternehmen zur Durchführung der Wahl entsprechend in elf Wahlgruppen aufgeteilt. Dabei wählt jeder Wahlberechtigte seine Vertreter aus seiner Wahlgruppe.
Wahlberechtigt ist jedes IHK-Mitglied, das in den durch den Wahlausschuss festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Dabei zählt jede Stimme gleich, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Ausgeübt wird das Wahlrecht durch den Unternehmer selbst, die Vertretungsberechtigten eines Unternehmens, also insbesondere die Geschäftsführer oder Vorstände, sowie die eingetragenen Prokuristen.
Gewählt wird per Briefwahl und erstmals auch per Online-Wahl. Die IHK Limburg versendet die schriftlichen Wahlunterlagen ab dem 17. Januar 2019 an die Wahlberechtigten. Darin enthalten sind die Profile aller Kandidaten, die in der jeweiligen Wahlgruppe antreten, sowie der Wahlschein und der Stimmzettel. Zusätzlich dazu erhalten alle Wähler auch die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Die ausgefüllten Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgabe via Online-Wahl müssen bis zum 19. Februar 2019 um 12 Uhr bei der IHK vorliegen.
Durchgeführt wird die Wahl maßgeblich durch den Wahlausschuss der IHK Limburg, dessen ehrenamtliche Mitglieder von der Vollversammlung berufen wurden. Die Details der Wahl sind in der Wahlordnung der IHK Limburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) geregelt.