20. Februar 2024

Bürgermeistertreffen zum Stand der Regionalplanung

Zum Thema „Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen – was ist passiert und wie geht es weiter?“ haben sich die Bürgermeister aus dem Landkreis Limburg-Weilburg am 15. Februar in der IHK Limburg informiert und mit dem zentralen Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Mittelhessen über die Auswirkungen auf die Kommunen der Region gesprochen.
Der seit dem Jahr 2010 geltende Regionalplan Mittelhessen ist das Bindeglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden in der Planungsregion Mittelhessen. Zu seiner allgemeinen Funktion sowie insbesondere zum Prozess und den Inhalten der Neuaufstellung informierte Dr. Ivo Gerhards, Dezernatsleiter für Regional- und Bauleitplanung im Regierungspräsidium Gießen, beim Bürgermeistergespräch der IHK Limburg.
 
„Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe oder Siedlungsentwicklung ermöglicht werden? Welche Flächen stehen für Einzelhandel, Verkehr oder den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung? Und an welchen Stellen hat der Hochwasserschutz Vorrang?“, umriss IHK-Präsident Ulrich Heep aus Sicht der Wirtschaft die Themen bei seiner Begrüßung des Experten und der Rathauschefs aus den 19 Städten und Gemeinden des Landkreises.
Zum Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen habe es bislang, auch unter Nutzung eines Beteiligungsportals, Stellungnahmen von rund 1.600 Antragstellern gegeben mit etwa 2.400 Dokumenten und 7.600 Antragspunkten, so Dr. Gerhards. Viele Private hätten dieses Mal Stellungnahmen abgegeben. Aufgabe der Regionalplanung sei es nun, „die vielfältigen, oft widerstreitenden Nutzungsansprüche und Raumfunktionen gegeneinander abzuwägen“, erklärte der Experte aus dem Regierungspräsidium Mittelhessen. Das ziehe den Prozess der Neuaufstellung natürlich in die Länge.
Als Grundlage für die Erwiderung der Stellungnahmen seien zehn Grundsatzpapiere beschlossen worden. Schwerpunkte der Stellungnahmen auch aus dem Landkreis Limburg-Weilburg waren Bereiche wie Bevölkerungsentwicklung und Siedlungsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Denkmalschutz, Arten- und Biotopschutz, Siedlungsklima, Regionaler Grünzug, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr sowie Rohstoffsicherung und -abbau.
Vor dem Hintergrund der Energiewende und jüngster gesetzlicher Regelungen tauschten sich der „Sekretär“ der Regionalplanung sowie die Verwaltungschefs der regionalen Städte und Gemeinden insbesondere aus zum Verhältnis von Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen gegenüber anderen Nutzungen der Flächen wie etwa für die Landwirtschaft. Hier könnten die Kommunen, so Dr. Gerhards, über ihre eigene Bauleitplanung im Einzelfall flexibler als früher selbst steuern und behielten die Planungshoheit. Daneben gebe es bestimmte Flächen, auf denen die Photovoltaiknutzung – ohne eine vorlaufende Bauleitplanung – privilegiert zulässig sei. Das Regierungspräsidium verstehe sich grundsätzlich als „Ermöglichungsbehörde“ und nicht als „Verhinderungsbehörde“.