Verkaufsoffene Sonntage

Um die verkaufsoffenen Sonntage hat es in den vergangenen Monaten in vielen hessischen Städten und Gemeinden kontroverse Diskussionen gegeben. In zahlreichen Fällen wurden geplante Termine gerichtlich untersagt und geplante verkaufsoffene Sonntage kurzfristig abgesagt.
Die IHK Limburg hat gemeinsam mit den 9 weiteren IHKs in Hessen sowie mit sieben weiteren IHK-Landesverbänden ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel ist es, dass künftig wieder vier verkaufsoffene Sonntage als erfolgreiches Stadtmarketinginstrument in Hessen möglich sind.
Zuletzt waren bereits geplante Termine verkaufsoffener Sonntage immer wieder gerichtlich untersagt worden, weil etwa bezweifelt wurde, dass der jeweilige Anlass dem Kriterium genüge, mehr Besucher anzuziehen als der verkaufsoffene Sonntag alleine. In Limburg war aufgrund der zu erwartenden Klage der langjährige Mand(t)elsonntag abgesagt worden. In Weilburg ist die erste Klage gegen einen bereits vergangenen verkaufsoffenen Sonntag anhängig.

IHK-Gutachten zeigt Spielräume auf
Das Gutachten wurde von dem Düsseldorfer Staatsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit der aktuellen Regulierung nicht ausgeschöpft werden. So kommen neben dem konkreten Anlassbezug auch weitere Gemeinwohlbelange für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Betracht. Als geeignete Sachgründe für die Gestattung von verkaufsoffenen Sonntagen werden in dem Gutachten beispielhaft städtebauliche Ziele der Sicherung oder Wiederherstellung attraktiver Wohn- und Lebensverhältnisse in den Innenstädten genannt. Insbesondere zur Vermeidung von Leerständen oder die Wahrung funktionsfähiger zentraler Versorgungsbereiche, die Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit sowie die Eigenpräsentation der Kommunen als attraktiver und lebenswerter Standort. Aber auch beschäftigungspolitische Ziele bei der Erhaltung wettbewerbsfähiger stationärer Verkaufsstellen sind nach dem Gutachten ein geeigneter verfassungskonformer Sachgrund für eine Sonntagsöffnung.
Dabei geht es geht nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen. Es müsse allerdings künftig wieder einfacher zu Genehmigungen für eine Sonntagsöffnung kommen können. Das Gutachten, das allen Landtagsabgeordneten und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Hessischen Gemeinden zur Verfügung gestellt wurde, soll die Landesregierung dabei unterstützen, die notwendigen Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes umzusetzen. Die Studie stelle fest, dass der derzeit geforderte konkrete "Anlassbezug" in Form eines Festes oder Marktes keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.