Lockerung des Rauchverbotes in Hessen

Vor allem die Eckkneipen atmen auf: Die Landesregierung hat das hessische Nichtraucherschutzgesetz zum 16. März 2010 geändert.
  • In speziell gekennzeichneten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche ist das Rauchen wieder erlaubt.
  • Aber nur dann, wenn keine oder nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.
  • Der Zutritt für unter 18-jährige muss dann allerdings verboten sein.
  • Auch in Festzelten, die weniger als 21 Tage lang bewirtschaftet werden, kann nun wieder geraucht werden.
Die IHK Organisation hat zuvor für eine Liberalisierung des Nichtraucherschutzes plädiert.