Bewachergewerbe

Allgemeines

Für die selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Auch eingesetztes Personal muss bestimmte Voraussetzungen erbringen.
Die IHK Lahn-Dill führt für die Industrie- und Handelskammern in Mittelhessen die Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen durch. Die IHK Limburg bietet daher keine eigenen Kurse an!

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Bewachungsunternehmer. Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen.Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Unterrichtung für Mitarbeiter

Die IHK Lahn-Dill bietet für ganz Mittelhessen die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten (5-Tage-Schulung) und richtet sich an Unselbständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.