Informationen für Finanzanlagenvermittler

Zuständigkeit der IHK für die Finanzanlagenvermittler

Mit Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 13. November 2012 vom 13. November 2012 sind die Industrie- und Handelskammern in Hessen zuständige Erlaubnisbehörde für Finanzanlagenvermittler (§ 34f).