Recht und Fair Play

Erstinformationen, §§ 15 und 16 VersVermV

Nach § 15 VersVermV hat der Gewerbetreibende dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben mitzuteilen: 
1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er
a) als Versicherungsmakler
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung, oder
bb) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler,
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung, oder
bb) nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter, oder
cc) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter
oder
c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Vermittlerregister nach § 34d Absatz 10 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
4. ob er eine Beratung anbietet,
5. die Art der Vergütung, die er im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält,
6. ob die Vergütung direkt vom Kunden zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,
7. ob er als Vergütung andere Zuwendungen erhält,
8. ob seine Vergütung aus einer Verknüpfung der in den Nummern 6 und 7 genannten Vergütungen besteht,
9. Anschrift, Telefonnummer und die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
10. die unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
11. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
12. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

Erläuterung zu Ziffer 4:
Neu ist, dass die Erstinformationen nun die Information enten muss, ob eine Beratung angeboten wird. Da nach § 61 VVG auch für Versicherungsmakler und -Vertreter grundsätzlich eine Beratungspflicht besteht, ist diese Angabe in die Erstinformation aufzunehmen.

Erläuterung zu den Ziffern 10 und 11:
Unterhalb des Schwellenwertes von 10% sind keine Angaben zu machen.

Erläuterungen zu Ziffer 12:
Als Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 12 VersVermV ist - je nach Tätigkeit – eine hierfür an-erkannte Schlichtungsstelle anzugeben. Die anerkannten Schlichtungsstellen können der vom Bundesamt der Justiz geführten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen", abrufbar unter:

Anerkannte Schlichtungsstellen sind z. B.:
  • Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 060222, 10052 Berlin
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
  • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl

Die Mitteilungspflichten sind auch von den Beschäftigten des Gewerbetreibenden einzuhalten und haben in folgender Form zu erfolgen:
  • auf Papier,
  • in klarer, genauer und für den Versicherungsnehmer verständlicher Weise,
  • in einer Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem das Risiko belegen ist oder in dem die Verpflichtung eingegangen wird, oder in jeder anderen von den Parteien vereinbarten Sprache, und
  • unentgeltlich
Möglich ist auch die Nutzung eines anderen dauerhaften Datenträgers (bspw. pdf-datei, USB-Stick), sofern der Versicherungsnehmer die Wahl hatte oder über eine Webseite, sofern der Versicherungsnehmer einen personalisierten Zugang erhält oder wenn dem Versicherungsnehmer (im Falles seines Einverständnisses) die Fundstelle auf einer Webseite mitgeteilt wird und gewährleistet ist, dass die Auskünfte dort so lange verfügbar bleiben, wie der Versicherungsnehmer sie vernünftigerweise abrufen können muss.

1. Name und Anschrift
Max Mustermann
Musterstr. 10
12345 Musterstadt
Tel.: 06431-12345 (nicht verpflichtend)
Fax.: 06431-1234 (nicht verpflichtend)
mailto: xxx@xxxx (nicht verpflichtend)

Max Mustermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Mustermann OHG
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Limburg als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 der GewO und Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer 
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-6005850
(Festnetzpreis 020 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf).
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
4. Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
5. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält Herr Mustermann eine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält Herr Mustermann keine weiteren Zuwendungen.
6. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
 
  • Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 060222, 10052 Berlin
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
  • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl