Umsatzsteuer und Hinweise

Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 1. April 2021 ein Anwendungsschreiben zur Umsetzung der 2. Stufe des MwSt-Digitalpakets veröffentlicht. Die materiell-rechtlichen Änderungen des Digitalpakets treten EU-weit zum 1. Juli 2021 in Kraft. Bereits ab dem 1. April 2021 können Unternehmen die Teilnahme am jeweiligen OSS-Verfahren auf elektronischem Weg beim BZSt anzeigen.