Sachverständige, Mediation, ehrenamtliche Richter

IHK-Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte

Die mittelhessichen Industrie- und Handelskammer haben bei der IHK Lahn-Dill eine Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte eingerichtet. Die Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte bietet eine Mediationsordnung und eine Mediatorenordung an. Sie registriert Mediatoren auf Grundlage der Mediatorenordnung und vermittelt diese. Unsere Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte informiert in einem regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis „Wirtschaftsmediation“ und in weiteren Workshops über das Mediationsverfahren.

1. Was ist Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat dabei, anders als ein Schiedsgericht keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.
Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren eine Alternative zum Schiedsgericht oder zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder Schiedsgerichtsverfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.
Vorzüge des Mediationsverfahrens:
  • wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können;
  • größerer Spielraum, da keine Bindung an formale Prozessanträge;
  • zukunftsgerechte Lösungen statt reiner Vergangenheitsbewältigung;
  • Gesichtsverluste können vermieden, wertvolle Geschäftsverbindungen können weniger belastet weitergeführt werden;
  • volle Verfahrens- und Kostenkontrolle; das Verfahren kann von jeder Partei jederzeit beendet werden, der Mediator rechnet auf Zeitbasis ab;
  • schnelle und damit kostengünstige Lösung, da kein formalisiertes Verfahren;
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, da kein öffentliches Verfahren;
  • vielseitige Anwendbarkeit, auch auf Konflikte innerhalb eines Unternehmens, z. B. zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat;
  • sofortiger Beginn möglich.
Die beteiligten Parteien und der Mediator vereinbaren die Verfahrensregeln frei untereinander. Der Mediator ist Partner beider Parteien. Zusätzlich sollten die Parteien ihre Anwälte hinzuziehen, um eine umfassende rechtliche Beratung sicher zu stellen.

2. Wie kommen Sie ans Ziel?

Auswahl der Mediatoren:
Die Mediationsstelle weist den Parteien qualifizierte Mediatoren nach. Wenn sich die Parteien auf einen oder mehrere Mediator/en geeinigt haben, erfolgt die Bestellung durch die Mediationsstelle.
Ablauf der Mediation:
Parteien und Mediator/en bestimmen den Verfahrensablauf. Sie klären gemeinsam die Interessenlage und erarbeiten, gegebenenfalls mit Beratung der Parteianwälte, Lösungsmöglichkeiten.
Ergebnis:
Die gewählte Lösung wird vertraglich fixiert.

3. Was erwartet Sie im Mediationsverfahren?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit.
Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf. In der Praxis hat sich allerdings die Einhaltung der folgenden 5 Phasen als sinnvoll herausgestellt:
  1. Einführung durch den Mediator, Vereinbarung der Verfahrensregeln;
  2. Darstellung der gegensätzlichen Positionen durch die Parteien;
  3. Umfassende Ermittlung der Parteiinteressen, die hinter der geschilderten Position stehen;
  4. Gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen;
  5. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Vereinbarung.