Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"

Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" in der IHK Limburg

Wer ungebunden und gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder über den Abschluss von Verträgen über Finanzanlagen beraten will, benötigt seit dem 1. Januar 2013 für diese Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung.
Die Erlaubnis setzt unter anderem auch den Nachweis von Sachkunde voraus. Dieser kann durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation erbracht werden. Eine Aufstellung gleichgestellter Berufsqualifikationen finden Sie hier.
Wer einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung „geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ablegen. (Gesetzliche Grundlagen in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV) .
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan Die Prüfungen finden an bundesweit einheitlichen Prüfungsterminen statt. Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Die Prüfungen in Limburg finden nur statt, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern verbindlich anmeldet.
Unsere Prüfungstermine für 2024
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss
27. März 2024

02. April 2024

26. Februar 2024

23. Oktober 2024
28. Oktober 2024
23. September 2024
Folgende Kosten kommen bei der Teilnahme an der Prüfung auf Sie zu:
Vollständige Prüfung in allen Kategorien (schriftlich und praktisch)
435 Euro
Vollständige Prüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch)
390 Euro
Vollständige Prüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch)
340 Euro
Teilprüfung schriftlich in allen Kategorien
350 Euro
Teilprüfung schriftlich in 2 Kategorien
280 Euro
Teilprüfung schriftlich in 1 Kategorie
230 Euro
Wiederholung der praktischen Prüfung
85 Euro
Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
30% der Prüfungsgebühr
bis 4 Wochen vorher;
danach 50% der
Prüfungsgebühr

Die Gebühren für die neue Sachkundeprüfung sind genehmigt und in der Gebührenordnung der IHK Limburg aufgenommen worden.
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, so ist die „Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühren für Finanzanlagenvermittler“ zusammen mit der Anmeldung einzureichen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei wählbar und keine Pflicht.