Recht und Fair Play
Prüfungsberichte Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittler haben die Verpflichtung die Einhaltung der sich aus den §§ 12 - 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen.
Der Prüfungsbericht ist spätestens bis zum 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen.
Sind keine erlaubnispflichtigen Geschäfte getätigt worden, ist eine sog. Negativerklärung abzugeben.