Antragsformulare Juristische Person

Juristische Person

Aus den Formularen können Sie die für die Erlaubnis notwendigen Dokumente ersehen. Diese reichen Sie bitte mit dem Erlaubnisantrag ein. Wenn Sie auch im Register eingetragen werden möchten, müssen Sie zusätzlich zu dem Dokument "1.2 FAV-Antrag § 34f (juristische Person)" das Dokument "7.2 Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister" ausfüllen. Die Eintragung in das Register ist verpflichtend. Sie ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn Sie nicht tätig sind ("Erlaubnis für die Schublade"). 
Wirken bei der Anlagevermittlung bzw. der -beratung unmittelbar Beschäftigte des Erlaubnisinhabers mit, hat dieser die Angestellten der IHK Limburg als der zuständigen Registerstelle mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Beschäftigte nicht mehr für den Erlaubnisinhaber tätig ist oder nicht mehr unmittelbar an der Anlagevermittung bzw. -beratung mitwirkt. Für Angestellte gilt auch weiterhin keine Erlaubnispflicht, allerdings müssen diese entsprechend sachkundig sowie zuverlässig sein, wenn sie in der direkten Beratung und Vermittlung mitwirken.