Vorsicht: Phishing-Versuche im Namen der IHK im Umlauf; zuletzt auch im Zusammenhang mit vorab erfolgten telefonischen Ankündigungen!
Nr. 5893
Recht und Fair Play

Finanzanlagenvermittler

Seit dem 1. Januar 2013 ist die IHK Limburg Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Finanzanlagenvermittler. Sie nimmt diese Aufgaben für den Kreis Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Giessen-Friedberg wahr.
Finanzanlagenvermittlerverordnung
Finanzanlagenvermittler © joingate / iStock / Thinkstock

Am 1. August 2020 ist die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zuletzt geändert worden. Damit wurden die vor dem Hintergrund der MiFID II erforderlichen Änderungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater umgesetzt.

Recht und Fair Play
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Wenn Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler benötigen, finden Sie hier alle notwendigen Formulare für die Erlaubnis und die Registrierung. Ebenfalls finden Sie hier Anträge auf Änderung Ihrer Registerdaten.

Recht und Fair Play

Finanzanlagenvermittler haben die Verpflichtung die Einhaltung der sich aus den §§ 12 - 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsbericht ist spätestens bis zum 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen. Sind keine erlaubnispflichtigen Geschäfte getätigt worden, ist eine sog. Negativerklärung abzugeben.

Sebastian Dorn
Recht und Fair Play
Geschäftsbereichsleiter
Tanja Stricker-Schuhmacher
Recht und Fair Play
Sachbearbeiterin