Wahlgruppen
Was sind Wahlgruppen?
Die Wahlen zu den Gremien der IHK erfolgen innerhalb von Wahlgruppen, die über Branchenaspekte zusammengefasst werden. Die Wahlberechtigten sind in Insgesamt 11 Wahlgruppen eingeteilt:
Wahlgruppe I: | Industrie/produzierende Gewerbe |
Wahlgruppe II: | Einzelhandel |
Wahlgruppe III: | Großhandel |
Wahlgruppe IV: | Kredit- und Versicherungsgewerbe |
Wahlgruppe V: | Hotel und Gaststättengewerbe |
Wahlgruppe VI: | Verkehrsgewerbe |
Wahlgruppe VII: | Makler und Handelsvertreter |
Wahlgruppe VIII: | überwiegend unternehemnsbezogene Dienstleistungen |
Wahlgruppe IX: | sonstige, überwiegend verbraucherbezogene Dienstleistungen |
Wahlgruppe X: | Baugewerbe |
Wahlgruppe XI: | Energie |
Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen?
Dies ist im IHK-Gesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG) geregelt. Die IHK-Zugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der Anzahl der ihnen zuzurechnenden Kammerzugehörigen und der Anzahl der in der jeweiligen Wahlgruppe Beschäftigten.
Wie kann ich feststellen, zu welcher Wahlgruppe ich gehöre?
Der Wahlausschuss stellt zur Vorbereitung der Wahl für jede Wahlgruppe eine Liste der Wahlberechtigten, die sogenannten „Wählerlisten“, auf. Die Wählerlisten werden in Dateiform erstellt. Bei der Aufstellung der Wählerlisten geht der Wahlausschuss von dem Verzeichnis der IHK-Zugehörigen zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt aus und weist danach die Wahlberechtigten den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zu. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören können, werden in der Wählerliste in der Wahlgruppe aufgeführt, die ihrer hauptsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit entspricht. Im Zweifel bestimmt der Wahlausschuss die Wahlgruppe.
Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 05.10. bis 18.10.2018 ausgelegt und können durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden.
Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich beim Wahlausschuss, also bis spätestens 25.10.2018, eingelegt werden. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
Weshalb sind die Wählerlisten so wichtig?
Die Wählerlisten sind wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in eine Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, in welcher Wahlgruppe Sie wahlberechtigt und wählbar sind.