Wie ist die Wahl geregelt?
Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Wer darf wählen? Die Wahlordnung der IHK Limburg regelt die Details zur Wahl der Vollversammlung. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier zusammengefasst.
Für Kandidaten
Sie haben Interesse an einer Mitarbeit in der Vollversammlung der IHK Limburg und ziehen eine Kandidatur für die IHK-Wahl 2014 in Betracht? Darüber würden wir uns sehr freuen. Damit Ihr Engagement für die Interessen der regionalen Wirtschaft, für die Belange Ihrer Branche sowie für den Wirtschaftsstandort erfolgreich sein kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise, insbesondere die Frist für Ihre Wahlbewerbung am 20. November 2013.
Wer ist wählbar?
Wählbar für die Vollversammlung der IHK Limburg sind Bewerberinnen und Bewerber, die volljährig, zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und entweder selbst Mitglied der IHK Limburg oder für ein Mitglied der IHK Limburg vertretungsberechtigt sind. Wählbar sind auch im Handelsregister eingetragene Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte, soweit diese zumindest operativ
leitend im Unternehmen tätig sind. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, von einem Gericht aberkannt bekommen hat.
leitend im Unternehmen tätig sind. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, von einem Gericht aberkannt bekommen hat.
Wie kann ich Mitglied der Vollversammlung werden?
Zunächst muss innerhalb der bekannt gemachten Bewerbungsfrist eine Bewerbung bei der IHK eingereicht werden. Alle eingehenden Wahlbewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Wahlausschuss auf Vollständigkeit und Wählbarkeit geprüft. Sind die Unterlagen in Ordnung, wird der Bewerber als Kandidat für die Wahlgruppe, der er selbst angehört, aufgestellt und die Kandidatur bekannt gemacht. In die Vollversammlung gewählt sind die Kandidaten, die unter Berücksichtigung der zu vergebenen Sitze der jeweiligen Wahlgruppe die meisten gültigen Stimmen von den Wählern erhalten haben.
Wie viele Mitglieder sind wählbar?
Es sind so viele Mitglieder je Wahlgruppe wählbar, wie Sitze je Wahlgruppe in der Vollversammlung zur Verfügung stehen. Jedem gewählten Unternehmen steht dabei nur 1 Sitz zu.
Von wem kann ich gewählt werden?
Die Kandidaten können nur von den IHK-Zugehörigen der Wahlgruppe gewählt werden, der auch der Kandidat selbst angehört.
Für Wähler
Mit der IHK-Wahl wählen die Mitgliedsunternehmen der IHK Limburg aus ihrer Mitte für fünf Jahre die Mitglieder der IHK-Vollversammlung.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen, die in Wählerlisten eingetragen sind. Durch die Zuordnung der Wahlberechtigten zu einer der acht Wahlgruppen kann der Wahlberechtigte auch nur Bewerber der eigenen Wahlgruppe wählen. Das Prinzip der Wahlgruppeneinteilung gewährleistet, dass die Vollversammlung das Spiegelbild der heimischen Wirtschaftsstruktur darstellt. Ob das Wahlrecht vorliegt und welcher Wahlgruppe man angehört kann zuvor durch Einsichtnahme in die Wählerliste überprüft werden. In die Wählerliste werden alle Unternehmen aufgenommen, die bis zu einem vom Wahlausschuss bestimmten Stichtag IHK-Zugehörig sind. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, egal ob als Kleingewerbetreibender oder Großunternehmen.
Wer darf das Wahlrecht ausüben?
Kammerzugehörige natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus. Es sei denn, es besteht Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter. Kammerzugehörige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Bestehen mehrere solcher gesetzlichen Vertreter, muss eine Person dazu bestimmt werden. Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben. Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben lassen. Es sei denn, eine im
Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet. IHK-Ansprechpartner: Sebastian Dorn, Tel.: 06431 210-120, E-Mail: s.dorn@limburg.ihk.de.
Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet. IHK-Ansprechpartner: Sebastian Dorn, Tel.: 06431 210-120, E-Mail: s.dorn@limburg.ihk.de.
Wahlfahrplan zur IHK-Wahl 2014 | |
07.10. - 21.10.2013
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Auslegung der Wählerliste
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22.10. - 29.10.2013
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Einspruchsfrist gegen die Wählerliste
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30.10. - 20.11.2013
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Frist zur Einreichung von Wahlbewerbungen
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22.01. - 18.02.2014
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Wahl per Briefwahl
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19.02.2014
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Stimmauszählung und Ergebnisfeststellung
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Hinweis: Alle wichtigen Termine und Informationen zur Wahl erscheinen auch regelmäßig in Form von Wahlbekanntmachungen in der „Wirtschaft in Mittelnassau“ oder auf der Homepage der IHK Limburg unter www.ihk-limburg.de. Die aktuelle Wahlbekanntmachung finden Sie in diesem Heft ab Seite 34. |
Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen?
Dies ist im IHK-Gesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG) geregelt. Die IHK-Zugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der Anzahl der ihnen zuzurechnenden Kammerzugehörigen und der Anzahl der in der jeweiligen Wahlgruppe Beschäftigten.
Wie kann ich feststellen, zu welcher Wahlgruppe ich gehöre?
Der Wahlausschuss stellt zur Vorbereitung der Wahl für jede Wahlgruppe eine Liste der Wahlberechtigten, die sogenannten „Wählerlisten“, auf. Die Wählerlisten werden in Dateiform erstellt. Bei der Aufstellung der Wählerlisten geht der Wahlausschuss von dem Verzeichnis der IHK-Zugehörigen zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt aus und weist danach die Wahlberechtigten den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zu. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören können, werden in der Wählerliste in der Wahlgruppe aufgeführt, die ihrer hauptsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit entspricht. Im Zweifel bestimmt der Wahlausschuss die Wahlgruppe. Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 07.10. bis 21.10.2013 ausgelegt und können durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich beim Wahlausschuss, also bis spätestens 29.10.2013, eingelegt werden. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
Weshalb sind die Wählerlisten so wichtig?
Die Wählerlisten sind wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in eine Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, in welcher Wahlgruppe Sie wahlberechtigt und wählbar sind.