Wahl-ABC
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur IHK Vollversammlungswahl 2014
- 1. Was ist die IHK Limburg?
- 2. Was ist die Vollversammlung?
- 3. Gibt es eine Wahlpflicht?
- 4. Wer ist wahlberechtigt?
- 5. Wer ist wählbar?
- 6. Wer wählt die Kandidatinnen und Kandidaten aus?
- 7. Was sind Wahlgruppen?
- 8. Wann und wie wird gewählt?
- 9. Wie funktioniert die Briefwahl?
- 10. Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was nun?
- 11. Wer stellt das Ergebnis der Wahl fest?
- 12. Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
- 13. Was geschieht nach der Wahl?
- 14. Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlungswahl?
- 15. Ich habe noch weitere Fragen. Wer gibt Auskunft?
1. Was ist die IHK Limburg?
Die IHK Limburg ist die Selbstverwaltungskörperschaft für über 12.500 Unternehmer im Landkreis Limburg-Weilburg
2. Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über: Beiträge, Satzung, Wahlordnung, Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, Bestellung des Hauptgeschäftsführers, Einrichtung und Besetzung von Ausschüssen, IHK-Haushalt und die Gebührenordnung. Die Vollversammlung besteht aus 30 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Sie müssen aktive Unternehmer oder in einer besonders herausgehobenen Position im Unternehmen sein.
3. Gibt es eine Wahlpflicht?
Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Gremien der IHK Limburg mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.
4. Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle IHK-zugehörigen Unternehmen. IHK-zugehörig ist Kraft Gesetz jeder Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerk), der im Bezirk der IHK Limburg eine Betriebsstätte unterhält. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat eine Stimme. Natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und andere Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt sind. Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist oder ein Wahlbevollmächtigter ausüben.
5. Wer ist wählbar?
Wählbar zur Vollversammlung sind alle IHK-zugehörigen Unternehmer sowie gesetzlich Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte. Jedes Unternehmen kann nur einmal in der Vollversammlung vertreten sein. Wählbar sind nur natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu begleiten und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Die Wählerlisten sind wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, für welche Wahlgruppe bzw. gegebenenfalls für welche IHK-Regionalversammlung das Wahlrecht und die Wählbarkeit besteht.
Die Wählerlisten sind wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, für welche Wahlgruppe bzw. gegebenenfalls für welche IHK-Regionalversammlung das Wahlrecht und die Wählbarkeit besteht.
6. Wer wählt die Kandidatinnen und Kandidaten aus?
Jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in seiner Wahlgruppe für die jeweilige IHK-Regionalversammlung kandidieren. Entweder wird ein wahlberechtigter Unternehmer von einem Dritten als Kandidat vorgeschlagen oder er kann sich auch selbst als Kandidat benennen. Sowohl bei einer Selbstbenennung als auch bei einem Wahlvorschlag durch einen Dritten müssen für die Kandidaten dieselben Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist aber, dass die Kandidaten für die Wahlen also nicht von der IHK aufgestellt werden, sondern von den IHK-Zugehörigen selbst.
7. Was sind Wahlgruppen?
Die Wahlen zu den Gremien der IHK erfolgen innerhalb von Wahlgruppen, die über Branchenaspekte zusammengefasst werden. Die Wahlberechtigten sind in Insgesamt 8 Wahlgruppen eingeteilt:
Wahlgruppe I - Industrie
Wahlgruppe II - Handel
Wahlgruppe III - Großhandel
Wahlgruppe IV - Kredit- und Versicherungsgewerbe
Wahlgruppe V - Hotel und Gaststättengewerbe
Wahlgruppe VI - Verkehrsgewerbe
Wahlgruppe VII - Makler und Handelsvertreter
Wahlgruppe VIII - sonstige Dienstleistungsgewerbe
Wahlgruppe I - Industrie
Wahlgruppe II - Handel
Wahlgruppe III - Großhandel
Wahlgruppe IV - Kredit- und Versicherungsgewerbe
Wahlgruppe V - Hotel und Gaststättengewerbe
Wahlgruppe VI - Verkehrsgewerbe
Wahlgruppe VII - Makler und Handelsvertreter
Wahlgruppe VIII - sonstige Dienstleistungsgewerbe
8. Wann und wie wird gewählt?
Die IHK-Wahl 2014 findet in der Zeit vom 22. Januar bis 18. Februar 2014 statt. Die wahlberechtigten Unternehmen können ihre Stimme nur per Briefwahl abgeben.
9. Wie funktioniert die Briefwahl?
Da es sich bei der IHK-Wahl ausschließlich um eine Briefwahl handelt, schicken wir Ihnen die Wahlunterlagen Mitte Januar zu.
- Schritt 1: Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an. Achtung: Sie dürfen nicht mehr Kandidaten ankreuzen als zulässig. Die zulässige Anzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
- Schritt 2: Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie den Umschlag.
- Schritt 3: Füllen Sie den Wahlschein und falls notwendig, die Wahlvollmacht aus.
- Schritt 4: Legen Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.
- Schritt 5: Der Rücksendeumschlag muss bis zum Ende der Wahlfrist bei der IHK Limburg eingegangen sein. Das Porto übernehmen wir.
10. Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was nun?
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte bei uns unter der Telefonnummer 06431 210-121.
11. Wer stellt das Ergebnis der Wahl fest?
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest und fertigt über den Wahlablauf und das Wahlergebnis eine Niederschrift an.
12. Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss unmittelbar nach Feststellung des Ergebnisses im IHK-Magazin "Wirtschaft in Mittelnassau" bekannt gemacht. Zusätzlich wird das Ergebnis auf der Homepage der IHK Limburg unter www.ihk-limburg.de veröffentlicht.
13. Was geschieht nach der Wahl?
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt ihren Präsidenten sowie das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten, welche die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlperiode wählt.
14. Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlungswahl?
Alle Einzelheiten zur IHK-Wahl regelt die Wahlordnung der IHK Limburg, die von der Vollversammlung beschlossen wurde.
15. Ich habe noch weitere Fragen. Wer gibt Auskunft?
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer: 06432 210-120 oder per E-Mail an s.dorn@limburg.ihk.de.