EORI-Nummer

Für Zollanmeldungen ist Registrierung beim Zoll erforderlich

1. Was ist EORI?

EORI (Economic Operators' Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist.

2. Wer braucht eine EORI-Nummer?

Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine EORI erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt. Sowohl das elektronische Zollsystem ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer.
Entsprechend den EU-rechtlichen Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.
Falls sich der Hauptsitz im Vereinigten Königreich befindet,  gilt die Niederlassungsnummer nach dem Brexit nicht mehr.

3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?

In allen EU-Staaten wird das jewelige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15-stellige Nummernkombination, also beispielsweise DE000000001234567.
EORIs mit der Länderkennung GB werden nach dem Brexit ungültig.

4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die EORI-Nummer ist bei Zollanmeldungen, also zum Beispiel bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen, erforderlich (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.

5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag vom Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll, Telefax 0351 44834-444, Telefon 0351 44834-540. Das Antragsformular 0870 und Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls. Sie können den Antrag auch über das Onlineformular (IBA = Internetbeteiligtenantrag) stellen. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall dem IWM eine rechtskräftig unterschriebene Version per Fax, Post oder E-Mail-Anhang übermittelt werden muss.
Der Vorteil des IBA ist, dass der Bearbeitungsstand abgefragt werden kann.
Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Ab 1. Oktober 2019 kann die EORI-Nummer auch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls vollelektronisch beantragt werden. Änderungen von Stammdaten erfolgen dann auch auf diesem Weg. Der Zoll informiert umfassend auf seiner Homepage über das BuG.
Die neu erteilte EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten werden in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen.

6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.

7. Wo finde ich weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern?