Anleitung zum Ausfüllen
Merkblatt zu Zollanmeldungen (Import)
Seit 10. Mai 2021 gilt das
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2021 (MZSW). Auf rund 200 Seiten finden sich die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen.
Was ist neu?
Im aktualisierten Merkblatt sind die Abschnitte I und II (zu Versendung/Ausfuhr und zu Versand) des Titels II (Bemerkungen zu den Datenelementen der Zollanmeldung) neu gefasst.
- Änderungen sind dort nicht mehr kursiv dargestellt.
- Die Sortierung erfolgt nicht länger anhand der Nummer des Feldes im Einheitspapier, sondern anhand der Nummern der Datenelemente entsprechend des Aufbaus des neuen Anhangs B UZK-DA. Hinweise, um welche Felder es sich im Einheitspapier jeweils handelt oder an welcher Stelle die Angaben zu machen sind, sind jedoch vorhanden.
- Einige im Merkblatt enthaltene inhaltliche Änderungen gelten erst ab ATLAS-Releasewechseln, diese werden sich meist erst Mitte 2022 auswirken:
Bei der Ausfuhr entfällt künftig die Art des Verfahrens EU (unter anderem für die Schweiz und Großbritannien). Stattdessen wird für alle Drittländer einheitlich EX verwendet.Für das Versandverfahren wird die Angabe der Zolltarifnummer zu einem Pflichtfeld.Im Merkblatt werden entsprechende Hinweise eingefügt.
Hintergrund dieser Änderung ist, dass zum 6. März 2021 die ATLAS-Anwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des Unionszollkodex und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA (Gemeinsame Datenanforderungen bzw. Gemeinsame Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen, Mitteilungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren) angepasst wurden. Jetzt erfolgte die Anpassung des Merkblatts.
Informationen zum reduzierten Datensatz beim Import
Erläuterungen zum Mindestdatensatz der summarischen Eingangsanmeldung für Post- und Expressgutsendungen wurden in den Titel IV Abschnitt II aufgenommen. Weitere Informationen hierzu sind in den Einleitenden Bemerkungen zum Titel IV zu finden. Auch hier sind die Datenelemente gemäß dem Aufbau des neuen Anhangs B UZK-DA dargestellt.
Hintergrund des reduzierten Datensatzes bei Importanmeldungen ist die Pflicht zur Erledigung von Zollanmeldungen auch bei Kleinsendungen unter 22 Euro Wert. Weitere Informationen hierzu lesen Sie im IHK-Artikel Abschaffung der 22-Euro-Schwelle für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
Hintergrund des reduzierten Datensatzes bei Importanmeldungen ist die Pflicht zur Erledigung von Zollanmeldungen auch bei Kleinsendungen unter 22 Euro Wert. Weitere Informationen hierzu lesen Sie im IHK-Artikel Abschaffung der 22-Euro-Schwelle für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
Außerhalb der Abschnitte I und II des Titels II sind Änderungen bzw. Ergänzungen kursiv dargestellt.