Export

Dokumente und Bescheinigungen

Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Zertifizierung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware wie z.B. Handelsrechnungen (mit Angaben über Preisgestaltung, Herstellungsart usw.) und Ursprungszeugnisse (Angabe über den Ursprung der Ware).
Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr werden im Regelfall von der IHK vorgenommen.
Manche Länder verlangen jedoch darüber hinaus Überbeglaubigungen durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Hier informiert und vermittelt die IHK.