Freihandelsabkommen
EU-Mexiko Abkommen ratifiziert
Am 11. Mai 2026 hat der Rat der Europäischen Union zwei zentrale Abkommen mit Mexiko verabschiedet: das modernisierte politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (Modernised Global Agreement, MGA) sowie ein eigenständiges Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA). Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu modernisieren und die Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen und handelsbezogenen Bereichen weiter auszubauen.
Die neuen Abkommen treten an die Stelle des bisherigen Rechtsrahmens aus dem Jahr 2000 und spiegeln die Entwicklung der bilateralen Beziehungen hin zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft wider. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des politischen Dialogs, die Förderung nachhaltiger Handels- und Investitionsbeziehungen sowie der Ausbau der Zusammenarbeit in wichtigen Zukunftsfeldern. Dazu gehören insbesondere Klimaschutz, Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit, Justiz sowie der Schutz der Menschenrechte.
Das modernisierte Partnerschaftsabkommen schafft hierfür einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig unterstreichen beide Seiten ihre gemeinsamen Grundprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Multilateralismus und den Schutz fundamentaler Rechte. Darüber hinaus sind regelmäßige hochrangige Dialogformate zu Themen wie Menschenrechte, Sicherheit und Korruptionsbekämpfung vorgesehen. Zur Begleitung und Umsetzung der Vereinbarungen sollen zudem neue institutionelle Strukturen eingerichtet werden, darunter ein gemeinsamer Rat sowie spezialisierte Ausschüsse.
Das Interims-Handelsabkommen soll insbesondere die handels- und investitionsrelevanten Bestandteile der Partnerschaft bereits vor dem vollständigen Inkrafttreten des Gesamtpakets wirksam werden lassen. Dadurch sollen wirtschaftliche Vorteile frühzeitig nutzbar gemacht werden. Vorgesehen sind unter anderem ein weiterer Abbau von Zöllen, verbesserte Zugänge zu öffentlichen Ausschreibungen sowie Erleichterungen im Bereich Dienstleistungen und Investitionen.
Mit dem modernisierten Abkommen zwischen der EU und Mexiko werden zudem die noch bestehenden Prohibitivzölle auf Agrarlebensmittelexporte aus der EU nach Mexiko aufgehoben. Davon profitieren unter anderem Exportprodukte wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein. Der Wegfall dieser Zölle, die derzeit bei bestimmten EU-Exporten bis zu 100 Prozent betragen, dürfte die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Agrarprodukte auf dem mexikanischen Markt deutlich stärken.
Bevor die Abkommen endgültig in Kraft treten können, ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Für das umfassende Partnerschaftsabkommen ist zudem eine Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten notwendig. Die Unterzeichnung der Vereinbarungen fand im Rahmen des EU-Mexiko-Gipfels am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt statt.
Es könnten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren. Mexiko ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika, während die EU für Mexiko der drittwichtigste Handelspartner ist. Das bilaterale Handelsvolumen im Warenverkehr lag im Jahr 2024 bei über 82 Milliarden Euro.