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EU öffnet Südamerika-Markt: MERCOSUR-Abkommen unterzeichnet

Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Unterzeichnung des EU-Mercosur-Abkommens in Asunción am 17.01.2026. Für hessische Unternehmen eröffnet das Abkommen neue Möglichkeiten, sowohl Absatzmärkte als auch Rohstoffe in der Region zu erschließen.
Für hessische Unternehmen eröffnen sich neue Chancen in Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Brasilien bleibt dabei das wirtschaftliche Schwergewicht und der wichtigste Zielmarkt.
Aus hessischer Sicht profitieren besonders Chemie, Pharmaka, Maschinenbau und Metalle. Mittelfristig erleichtert das Abkommen auch den Zugang für Dienstleister. 2025 exportierten hessische Unternehmen Waren im Wert von über 1 Milliarde Euro in die vier Mercosur Staaten, rund 75 Prozent davon nach Brasilien. Zwar wird die Ratifizierung noch Zeit benötigen, ein Interimshandelsabkommen sorgt jedoch dafür, dass Unternehmen möglichst früh von Zollerleichterungen profitieren können – ähnlich wie bei dem CETA-Abkommen mit Kanada.
Mit dem EU Mercosur Abkommen entsteht die größte Freihandelszone der Welt. Nach 25 Jahren Verhandlungen zeigt die EU-Handlungsfähigkeit und setzt ein wichtiges Signal für offene Märkte. Jetzt gilt es, diesen Kurs konsequent fortzuführen.

Vorteile für die europäische Industrie

Das Abkommen verschafft der europäischen Industrie einen besseren Zugang zu den Märkten in Südamerika. Besonders profitieren Branchen, die bisher hohen Zöllen bei der Einfuhr in die MERCOSUR-Staaten unterliegen, darunter:
  • Kraftfahrzeuge (bis 35 %)
  • Kfz-Teile (14–18 %)
  • Maschinen (14–20 %)
  • Chemie und Pharma (bis 14 bzw. 18 %)
  • Bekleidung und Schuhe (bis 35 %)
Umgekehrt können Rohstoffe aus dem MERCOSUR künftig leichter in die EU importiert werden. Auch Rindfleisch darf zukünftig zu ermäßigten Zollsätzen eingeführt werden, allerdings nur in begrenzten Mengen, um europäische Landwirte zu schützen. Weitere landwirtschaftliche Produkte wie Zucker oder Kaffee könnten für europäische Verbraucher günstiger werden, wobei Importe bei starken Preisrückgängen ausgesetzt werden.
Auch Lebensmittel- und Getränkeexporteure aus der EU profitieren von niedrigeren Zöllen auf Produkte wie Schokolade, Wein oder Spirituosen. Gleichzeitig bleibt das hohe Schutzniveau der EU bei Lebensmittelsicherheit vollständig erhalten.

Technische Handelshemmnisse und öffentliche Ausschreibungen

Das Abkommen sieht mittelfristig auch den Abbau technischer Handelshemmnisse vor, beispielsweise durch die Vermeidung doppelter Zertifizierungen. EU-Unternehmen sollen zudem gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Staaten erhalten. Diese Vorteile können jedoch erst nach der Ratifizierung des gesamten Abkommens genutzt werden.

Wirtschaftliche und geopolitische Bedeutung

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen auf beiden Seiten des Atlantiks wird erwartet, dass das Abkommen die geopolitische Position Europas stärkt und ein Signal für regelbasierte internationale Zusammenarbeit setzt.

Nächste Schritte und Zeitplan

Die EU und die Mercosur-Staaten planen, die handelspolitischen Bestandteile zunächst provisorisch anzuwenden. Diese sind im sogenannten Interims-Handelsabkommen EU-Mercosur zusammengefasst. Auf Seiten der Mercosur-Länder befindet sich das Interimsabkommen derzeit noch im Ratifizierungsprozess, während die EU bereits die Zustimmung im Rat erteilt hat.
Die vollständige Ratifizierung des Partnerschaftsabkommens durch die nationalen Parlamente der EU- und Mercosur-Länder kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Auch eine Prüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof kann diesen Zeitraum verlängern.
Unabhängig davon ist eine vorläufige Anwendung auf Initiative des Europäischen Parlaments möglich, sodass bestimmte Vorteile bereits relativ kurzfristig genutzt werden könnten.
Nach dem endgültigen Inkrafttreten des Abkommens soll der Zollabbau schrittweise nach einem festgelegten Stufenplan erfolgen.

Noch keine Änderungen im Warenverkehr

Das Abkommen ist bisher nicht in Kraft, weshalb es aktuell noch keine Zollvorteile durch Präferenzen gibt. Die bisherigen Regelungen für den Warenaustausch bleiben vorerst unverändert. Entsprechend können die Mercosur-Länder derzeit noch nicht in Lieferantenerklärungen aufgenommen werden.

Wie können sich Unternehmen auf das Abkommen vorbereiten?

Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, welche Waren aktuell nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay geliefert werden – und umgekehrt, welche Güter aus diesen Ländern bezogen werden.
  • Ursprungsregeln prüfen
Im nächsten Schritt empfiehlt es sich zu prüfen, ob die eigenen Produkte die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Nur dann sind sie präferenzberechtigt und können von Zollvorteilen profitieren.

  • Abläufe für Präferenznachweise vorbereiten
Liegt Präferenzberechtigung vor, können Unternehmen die interne Dokumentation vorbereiten: Präferenznachweise, Ursprungserklärungen und alle erforderlichen Unterlagen.

  • Szenarien für Zollabbau und Margen
Für den geplanten, gestaffelten Zollabbau lassen sich erste Szenarien für Preise und Margen entwickeln. Das hilft, sich frühzeitig auf mögliche Auswirkungen auf den Handel vorzubereiten.

  • Neue Einfuhranforderungen prüfen
Auch Produkte, die bisher nicht geliefert werden, sollten auf besondere Einfuhranforderungen überprüft werden. Viele dieser Vorschriften bleiben auch nach den Zollsenkungen bestehen.

  • Wettbewerbssituation analysieren
Der Zollabbau kann die Wettbewerbssituation sowohl innerhalb der EU als auch im MERCOSUR verändern. Eine frühzeitige Analyse hilft, Chancen und Risiken besser einzuschätzen.

  • Wichtig: Vorbereitung, kein sofortiger Start
Der Europäische Gerichtshof wurde beauftragt zu prüfen, ob das Abkommen mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Ungeachtet hiervon kann eine provisorische Anwendung relativ kurzfristig erfolgen! Unternehmen sollten sich daher unbedingt auf ein Inkrafttreten des Abkommen vorbereiten.

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