Corona

Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück zu berücksichtigen?

Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen

Corona-Einreiseregeln

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die Verordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.
Am 3. März 2022 ist die Dritte Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Diese besagt im Wesentlichen, dass Länder, in denen die Omikron-Variante dominiert, künftig nicht mehr als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen mit hoher Inzidenz eine Variante vorherrscht, die eine höhere Bedrohlichkeit als Omikron aufweist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Bundesgesundheitsministerium - Aktuelles.

Ihre Einreise nach Deutschland: Digitale Einreiseanmeldung, Test, Quarantäne?

Bei der Einreise in die Bundesrepublik gilt weiterhin die 3-G Regel, unabhängig davon, ob ein Land als Hochrisikogebiet eingestuft ist oder nicht. Ungeimpfte oder Nicht-Genesene müssen also bei Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt.
Weitere Details und Ausnahmeregelungen sind in der Einreiseverordnung geregelt.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Risikogebiete veröffentlicht das Robert Koch Institut.
Die Einreiseregeln sowie die Einstufung der Risikogebiete können sich jederzeit ändern. Mitglieder der IHK Köln können sich gerne individuell beraten lassen.

Situation im Ausland

Die Situation im Ausland kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich zeitnah vor einer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Diese finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Die Auslandshandelskammern (AHKs) haben darüber hinaus noch weitere Informationen für die Wirtschaft zusammengestellt.

Entsenderegeln nicht vergessen

Unabhängig von der aktuellen Situation müssen Firmen weiterhin die Entsendevorschriften der einzelnen EU-Länder berücksichtigen. Diese beinhalten die Vorabmeldung von Entsendeeinsätzen, die Einhaltung lokaler Arbeitsbestimmungen und das Vorhalten von Unterlagen. Die Entsenderegeln in der EU finden Sie auf unserer Internetseite.
Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.