Innovation und Umwelt

Produktsicherheit - CE-Kennzeichnung

Zielsetzung bei der Vollendung des europäischen Binnenmarktes war es, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es aber, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Sicherheits- und Gesundheits-Anforderungen erfüllen.
Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU verbindlich in sogenannten EG-Richtlinien beschrieben. Sie sind verbindliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der EU. Aber auch die EFTA-Länder haben sich durch den EWR-Vertrag (ab 01.01.1994 in Kraft) mittlerweile zur Übernahme dieser Regelungen verpflichtet. Seit 1985 werden diese EG-Richtlinien nach einem neuen Konzept erstellt. Dieses Konzept basiert auf den nachfolgenden Grundsätzen:
  • Die Richtlinien erfassen eine große Zahl von Produkten, die gemeinsame Risiken besitzen und mit denen man daher gemeinsame Anforderungen beschreiben kann.
  • Es werden keine technischen Details in der Richtlinie aufgenommen, sondern nur grundlegende Anforderungen (essential requirements) verbindlich vorgegeben. Mit dem Zwang zur Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen sollen die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erreicht werden (z.B. Sicherheit und Gesundheit).
Als sichtbares Zeichen, dass die Produkte, die in den Geltungsbereich der EG-Richtlinien fallen, konform mit den darin festgelegten grundlegenden Anforderungen sind, ist es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erforderlich, dass die Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.
Diese CE-Kennzeichnung richtet sich als Nachweis für die Konformität mit den Richtlinien an die von den Einzelstaaten zur Überwachung eingesetzten Behörden.