Innovation und Umwelt

Gewerbliche Schutzrechte

In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Neue Erzeugnisse, Verfahren und Marken sowie Formgestaltungen dürfen normalerweise nachgeahmt werden, ohne dass der Plagiator zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es sei denn, dass besondere Schutzrechte bestehen oder andere Umstände vorliegen, die den Nachbau rechtswidrig machen.

Gegen unliebsame Konkurrenz, die eigene technische Neuentwicklungen, gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken kopieren könnten, hilft meist nur eins: die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Für technische Erfindungen stehen das Patent und das Gebrauchsmuster zur Verfügung, ästhetische Form- oder Flächengestaltungen werden durch das Geschmacksmuster geschützt, Firmen- und Produktnamen oder Logos lassen sich durch Marken sichern.
Beim Patent- und Erfinderpsrechtag der IHK Limburg können Sie in persönlichen Einzelgesprächen Informationen rund um das Thema Patente und gewerbliche Schutzrechte erfahren.