Energie

Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung

Leitfaden zur Eigenversorgung (Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat den Leitfaden zur Auslegung der EEG-Umlagepflichten von Eigenversorgern am 20. Juni 2016 in der finalen Version veröffentlicht.

Ziel und Inhalt des Leitfadens zur Eigenversorgung
In diesem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihre Auffassung zu der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher nach § 61 EEG 2014 dar. Sie geht in diesem Zusammenhang auch auf die Mitteilungs- und Darlegungspflichten ein.
Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Sonderregelungen haben zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt.
Die Bundesnetzagentur zeigt in dem Leitfaden auf, wie sie die komplexen Regelungen im Bereich der Eigenversorgung und des sonstigen Letztverbrauchs nach § 61 EEG interpretiert. Es werden sowohl grundlegende gesetzliche Weichenstellungen dargestellt, als auch viele praxisrelevante Einzelfragen erörtert, um die Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erhöhen.
Quelle: Bundesnetzagentur
Den Leitfaden finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur – sowie weitere aktuelle Hinweise zu den Themen:
  • EE-Stromspeicher
  • Registrierungspflicht / Sanktionen
  • Mieterstromzuschlag
  • Bestandsschutzwahrung Eigenversorgungsanlagen
  • Scheibenpacht

DIHK Webinar Eigenerzeugung und Eigenversorgung (am 2.12.2016)

Das Thema Eigenerzeugung war in den vergangenen Jahren politisch hoch umstritten. Entsprechend wurden die Rahmenbedingungen für selbst produzierten Strom mehrfach geändert:

Seit 2014 müssen die Betreiber neuer Eigenerzeugungsanlagen die Umlage aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bezahlen.
2016 hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden zur Interpretation des rechtlichen Rahmens veröffentlicht.
Ab 2018 können auch Bestandsanlagen mit der EEG-Umlage belastet werden.
Dr. Sebastian BolayFür die Unternehmen haben die vergangenen Jahre viele Unklarheiten gebracht. Wo liegen rechtliche Stolpersteine? Welche Pflichten kommen durch die Eigenerzeugung auf mich zu? Gibt es die Möglichkeit, die Belastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden?
Einen komprimierten Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen bot bei einem Webinar am 2. Dezember 2016 DIHK-Energieexperte Sebastian Bolay.
Einen Mitschnitt des Webinars können Sie hier abrufen.

DIHK Faktenpapier Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung

Die Energiewende hat zahlreiche Entwicklungen angestoßen: Sie führt vor allem auch zu Dezentralität der Stromerzeugung. Erneuerbare Energien und v. a. Photovoltaik (PV) sind von ihrer Struktur her dezentraler als der herkömmliche Kraftwerkspark. Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung sind somit eine logische Konsequenz des von der Politik mit der Energiewende eingeschlagenen Wegs. Strom wird direkt am oder in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes erzeugt.

Die Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren mit großen Schritten der Wettbewerbsfähigkeit genähert. Die Netzparität (Unter Netzparität sind gleiche Stromgestehungskosten erneuerbarer Energieträger im Vergleich zum Strompreis konventioneller elektrischer Energie zu verstehen. Sie ist hergestellt, wenn selbst produzierter Strom z. B. aus einer PV-Anlage die gleichen Kosten je kWh aufweist wie der Strombezug über das Netz der öffentlichen Versorgung.) von Solarstrom wurde wesentlich schneller erreicht als erwartet. Solarstrom vom eigenen Dach ist oft schon deutlich günstiger als der Strombezug vom Energieversorger. Unternehmen in Gewerbe, Handel und Industrie nutzen deshalb Solarstrom im Eigenverbrauch oder im Rahmen neuer Direktvermarktungsformen. Vor allem die Eigenversorgung wird immer stärker zur Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von PVAnlagen.

Für Stromlieferung und Eigenerzeugung eignet sich die Photovoltaik ideal, da diese direkt im betrieblichen bzw. privaten Umfeld eingesetzt werden kann. In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen und private Haushalte in  Eigenerzeugung investiert: Nach Umfragen (Energiewendebarometer 2014) des DIHK beschäftigen sich 40 Prozent der Betriebe aus allen Branchen mit diesem Thema. PV ist dabei die eingesetzte Technologie Nummer eins.

Im Zuge der EEG-Novelle 2014 wurde Eigenerzeugung als Entsolidarisierung gebrandmarkt, weil jede selbst erzeugte und verbrauchte kWh von EEG-Umlage freigestellt war. Dabei gibt es gute Gründe, die Freistellung auch künftig wieder einzuführen, die insbesondere in Kapitel 5 beleuchtet werden.

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten und belastet neue Eigenerzeugungsanlagen ab einer Größe von 10 kWp mit EEG-Umlage. Auch wurden Vorteile für solare Direktstromlieferungen gestrichen. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag und der Bundesverband Solarwirtschaft beschreiben in den Kapiteln 2 und 3, wie die aktuelle Rechtslage nach dem EEG 2014 ist und welche Möglichkeiten für solare Versorgungsmodelle weiterhin darstellbar sind. Zudem werden Chancen und Risiken dargestellt, die sich aus veränderten politischen Rahmenbedingungen ergeben könnten. Das Papier bietet potenziellen Investoren in Eigenerzeugung und Stromliefermodelle eine Entscheidungshilfe. Die Aussagen beziehen sich auf den Einsatz von PV, sind aber auch für alle anderen Technologien gültig. Wenn nicht, ist dies im Text kenntlich gemacht.