Energie

Energiegesetze / Energiepolitik

Gesetze und Verordnungen zur >Energiewende< werden in einem hohen Tempo verabschiedet und novelliert. Die Erstellung einer Überischt ist eine Herausforderung für sich. Dieser Artikel versucht die wichtigsten Strategien, Gesetze und Verordnungen kurz zu skizzieren und verweist auf die Fundstelle für laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz


  • Eine Übersicht zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren des BMWK findet man hier.
  • Eine Trefferliste für den Bereich Energie findet man hier.
  • Eine Trefferliste für den Bereich Klimaschutz findet man hier.
Zu allen laufenden Gesetzgebungsverfahren, für die die Länder- und Verbändeanhörung nach dem 14.12.2016 eingeleitet wurden, werden die Textentwürfe und Stellungnahmen der Länder und Verbände online zur Verfügung gestellt. Abgeschlossene Gesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen, Stellungnahmen und Referentenentwürfe zu den dazugehörigen Verfahren finden Sie hier.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das „Grundgesetz“ der deutschen Energiewirtschaft. Es regelt seit April 1998 den diskriminierungsfreien Netzzugang und setzt die Vorgaben der europäischen Beschleunigungsrichtlinien in nationales Recht um. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die deutsche Energiepolitik auf das sogenannte energiepolitische Zieldreieck:
  • Versorgungssicherheit,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Umweltschutz.
In seinem Paragrafen 1 heißt es wörtlich: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" (mit dem Zusatz der Novelle in 2005)", die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“
Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Die oben genannten Ziele des energiepolitischen Zieldreiecks stehen nicht unabhängig nebeneinander. Teilweise gibt es klare Zielkonflikte.
  • Eine höhere Umweltverträglichkeit oder eine gesteigerte Versorgungssicherheit ist in vielen Fällen mit höheren Preisen verbunden.
  • Einige besonders umweltfreundliche Energieträger bringen Probleme bei der Versorgungssicherheit mit sich.
  • Wer ausschließlich auf die Preise schaut, verliert schnell die Ziele Umweltschutz und Versorgungssicherheit aus dem Auge.

Deutsche Energiepolitik

(Quelle: BMWi)
Die deutsche Energiepolitik wird maßgeblich von der Bundesregierung bestimmt. Auch wenn die EU wichtige Regulierungsfragen festlegt, gibt der Bund mit nationalen Entscheidungen den Weg für die Gestaltung der  Energieversorgung vor.

Energiekonzept der Bundesregierung

Das >Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung<  legte die Bundesregierung am 28.09.2010 vor, welches wie folgt gegliedert ist:
A. Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
B. Schlüsselfrage Energieeffizienz
C. Kernenergie und fossile Kraftwerke
D. Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien
E. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
F. Herausforderung Mobilität
G. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
H. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
I. Akzeptanz und Transparenz
Die Zielarchitektur priorisiert die unterschiedlichen quantitativen Ziele des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Das Energiekonzept verfolgt zwei grundlegende Strategien - die sogenannten "Kernziele" - um die Energiewende voranzubringen: erneuerbaren Energien ausbauen und Energieeffizienz erhöhen. Die beiden Kernziele sollen in den zentralen Bereichen Strom, Wärme und Verkehr erreicht werden.

Sie werden daher nochmals in sogenannten "Steuerungszielen" für die drei genannten Bereiche konkretisiert. Die Steuerungsziele in den drei Bereichen Strom, Wärme und Verkehr sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, z. B. Gesetze, Verordnungen oder Förderprogramme.

Gesetze und Verordnungen im Überblick

(Quelle: BMWi)
Die wichtigsten Gesetze im Bereich der Erneuerbaren Energien sind auf Bundesebene das:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Vorrang für erneuerbaren Strom und Vergütungssätze für deren Einspeisung festschreibt.
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt seit Januar 2009 einen definierten Anteil von regenerativer Wärmeproduktion für Neubauten vor. 
  • Die Biokraftstoffgesetzgebung der letzten Jahre setzte widersprüchliche Signale und verhinderte so eine optimale Entfaltung der Branche.

Förderprogramme

Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU findet man in der
Förderdatenbank des BMWi
Eine Auswahl von Förderungen ist in Dokument-Nr. 3157684 aufgelistet.
Innerhalb der Bundesregierung sind mehrere Ministerien für die Energiepolitik zuständig, die sich mit Fragen der Energieversorgung, der Energiesicherheit und des Umwelt- und Klimaschutzes befassen. In erster Linie sind dies folgende drei Ministerien:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist das federführende Ressort für die Energiepolitik und setzt damit die politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es verantwortet die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung ebenso wie die Steigerung der Energieeffizienz.
Informationsportal Erneuerbare Energien (des BMWi)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)  ist das federführende Ressort für die Klimapolitik und setzt die politischen Rahmenbedingungen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erfüllen. Im Dezember 2013 wurden dem BMUB zusätzlich die Zuständigkeiten für Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht, Bauwesen sowie Bundesbauten übertragen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelt strategische Politikkonzepte für die bedarfsgerechte Planung der Bundesverkehrswege, ihre kosten- und termintreue Realisierung bei umfassender Bürgerbeteiligung sowie für eine umwelt- und klimafreundliche Ausgestaltung der Mobilität. Weitere Themen sind (u.a.) Breitbandausbau, Frequenzpolitik, Netzallianz.
Das Umweltbundesamt (UBA), als obere Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des BMUB, forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung.

Bundesland Hessen

Am 20. November 2012 hat der Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient der Festschreibung der im Rahmen des Hessischen Energiegipfels definierten  Ziele. Zur Erfüllung dieser Ziele - Deckung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2050 sowie Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 Prozent bis 3 Prozent - ist ein hoher Aufwand an Finanzmitteln und Investitionen erforderlich. Durch finanzielle Förderungen sollen Anreize für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen und Unternehmen gegeben werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten (externe Links):
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Themenportal Energieland Hessen
Landesplanungsportal Hessen: Regionalpläne für Nord-, Mittel- und Südhessen
Energieportal Mittelhessen
Gesetze auf Themenportal Energieland Hessen

Energie: Internetseiten der Industrie- und Handelskammern

Energiegesetze (Auswahl) kurz erläutert

(Quelle: BMWi)
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas. Es reguliert die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es setzt zugleich das Europäische Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung um. Ergänzt werden die Vorgaben durch 17 weitere Verordnungen.
Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
Das Gesetz regelt die Versorgung des lebenswichtigen Energiebedarfs für den Fall, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und diese Störung nicht rechtzeitig behoben werden kann.
Energiesteuergesetz (EnergieSTG)
Das Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft als auch der nachwachsenden Energieerzeugnisse und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff.
Stromsteuergesetz (StromStG)
Das Gesetz regelt die Besteuerung von Strom sowie auch u. a. die
Befreiung, den Erlass und die Erstattung von Steuern.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Mit dem Gesetz sollen die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert und Kostensenkungen erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2050 auf 80% erhöht werden.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung soll bis zum Jahr 2020 auf 25 % steigen. Hierzu sind Abnahme und Vergütung des Stroms aus KWKAnlagen geregelt. Zuschläge für den Neu- und Ausbau vonWärme- und Kältenetzen sowieWärme- und Kältespeichern sind ebenso definiert.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14 % zu erhöhen.
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Das Gesetz regelt die Grundpflichten zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.
Energieverbrauchsrelevante Produkte-Gesetz (EVPG)
Das Gesetz regelt Inverkehrbringen, Inbetriebnahme sowie das Ausstellen von Produkten, welche für den Energieverbrauch relevant sind.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Das Gesetz legt die Kennzeichnungspflicht von Produkten über deren Energieverbrauch sowie den Verbrauch von anderen wichtigen Ressourcen und CO2-Emissionen fest. Dies kann mittels Verbrauchskennzeichen, Produktinformationen oder Werbeinformationen erfolgen. Ergänzt werden die Vorgaben durch die EnergieverbrauchskennzeichnungsVO sowie die Pkw-EnergieverbrauchskennzeichnungsVO.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das Energiedienstleistungsgesetz fördert die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen und sorgt für eine bessere Aufklärung der Endkunden.

Energieverordnungen (Auswahl) kurz erläutert

(Die 2 Verordnungen zum EnEG)
ENERGIEEINSPARVERORDNUNG (EnEV)
Die Verordnung setzt bautechnische Standards zur Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit um.
HEIZKOSTENVERORDNUNG (HeizkostenV)
Die Verordnung regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung des Energieverbrauches in den Bereichen Heizung undWarmwasser für Gebäude mit mehrerenWohnungen oder sonstigen Nutzeinheiten.
(Die 2 Verordnungen zum EnVKG)
ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG (EnVKV)
Die Verordnung regelt die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen.
PKW-VERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG (Pkw-EnVKV)
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung informiert mit dem Pkw-Label über die CO2-Effzienz von Fahrzeugen. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gibt die farbige CO2-Effzienzskala Auskunft darüber, wie effzient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist.
(Auswahl: 4 von 7 Verordnungen zum EEG)
ERNEUERBARE-ENERGIENVERORDNUNG (EEV)
Die Verordnung trifft Regelungen zur Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms, zur Ermittlung und Veröffentlichung der EEG-Umlage sowie in Bezug auf Herkunftsnachweise, Regionalnachweise und die zugehörigen Register
DURCHSCHNITTSSTROMPREISVERORDNUNG (DSPV)
Die Verordnung legt fest, wie die durchschnittlichen Strompreise für die Berechnung der Stromkostenintensivität in der Besonderen Ausgleichsregelung berechnet werden.
ANLAGENREGISTERVERORDNUNG (AnlRegV)
 Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb eines Anlagenregisters für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas.
SYSTEMDIENSTLEISTUNGSVERORDNUNG WIND (SDLWindV)
Ziel dieser Verordnung ist es, Sicherheit und Stabilität der Stromnetze bei einem hohen Anteil an Windenergie zu erhöhen. Sie soll dazu beitragen, dass Windenergie verstärkt Systemdienstleistungen für die Netze liefert.
(Auswahl 12 von 17 Verordnungen zum EnWG)
STROMNETZZUGANGSVERORDNUNG (StromNZV)
Die Verordnung regelt die Bedingungen für die Einspeisung von elektrischer Energie in die Stromnetze sowie die zeitgleiche Entnahme von Strom an räumlich davon entfernten Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. Darüber hinaus regelt sie die Grundsätze zu Ausgleichsleistungen und dem Bilanzkreismanagement.
STROMNETZENTGELTVERORDNUNG (StromNEV)
Die Verordnung regelt die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilernetzen (Netzentgelte), für die Durchleitung von Strom zu den Verbrauchern sowie für dezentrale Einspeisungen.
ABSCHALTBARE LASTEN VERORDNUNG (AbLaV)
Zweck dieser Verordnung ist die Ermöglichung einer dreijährigen Testphase für ein netzdienliches industrielles Lastmanagement.
ANREIZREGULIERUNGSVERORDNUNG (ARegV)
In der Verordnung ist die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung defniert. Sie enthält zudem Bestimmungen zur Ermittlung des zulässigen Gesamterlöses des Netzbetreibers (Erlösobergrenze) aus den Netzentgelten sowie Qualitätsvorgaben.
KONZESSIONSABGABENVERORDNUNG (KAV)
Die Verordnung regelt Rahmenbedingungen und Bemessung von Konzessionsabgaben für Strom und Gas. Gezahlt wird die Konzessionsabgabe von den Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinden und Landkreise. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege und den Betrieb von Leitungen.
NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen die Netzbetreiber Letztverbraucher an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Sie umfasst Bestimmungen über den Netzanschluss sowie die Anschlussnutzung und enthält Vorgaben zum Inhalt des Netzanschlussvertrages.
NETZRESERVEVERORDNUNG (NetzResV)
Die Verordnung regelt das Verfahren der Beschaffung der Netzreserve, den Einsatz von Anlagen in der Netzreserve sowie Anforderungen an Anlagen in der Netzreserve. Sie präzisiert zudem die Bestimmungen zum Umgang mit geplanten Stilllegungen von Erzeugungsanlagen oder Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie.
KRAFTWERKS-NETZANSCHLUSSVERORDNUNG (KraftNAV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung ab 100 MWan Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV angeschlossen werden. Sie enthält Bestimmungen zum Verfahren des Netzanschlusses sowie der Kostentragung für die Verbindung und sieht Informationsplichten des Netzbetreibers vor.
SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG (SysStabV)
Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität im Versorgungsnetz bei Solaranlagen zu vermeiden. Sie enthält Verplichtungen zur Nachrüstung vonWechselrichtern sowie Informationsplichten der Übertragungsnetzbetreiber.
STROMGRUNDVERSORGUNGSVERORDNUNG (StromGVV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Energieversorger Haushaltskunden im Niederspannungsbereich im Rahmen der Grundversorgung mit Elektrizität zu allgemeinen Preisen beliefern. Sie regelt neben den Aufgaben und Rechten des Grundversorgers die Modalitäten sowie die Abrechnung der Belieferung.
VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VON ÜBERTRAGUNGSNETZEN (ÜNSchutzV)
Die Verordnung gestaltet die kritische Infrastrukturen-Richtlinie auf nationaler Ebene näher aus. Es werden Einzelheiten und Fristen des Verfahrens geregelt sowie die Anforderungen an die Sicherheitspläne und die Sicherheitsbeauftragten konkretisiert.