Neue CE-Richtlinien
Neue CE-Richtlinien ab 2016
Anfang 2014 wurde eine Reihe neuer CE-Richtlinien mit Gültigkeit ab 20. April 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Betroffen sind folgende Richtlinien:
• 2014/28/EU (Explosivstoffe für zivile Nutzung)
• 2014/29/EU (Einfache Druckbehälter)
• 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit)
• 2014/31/EU (Nichtselbsttätige Waagen)
• 2014/32/EU (Messgeräte)
• 2014/33/EU (Aufzüge)
• 2014/34/EU (ATEX)
• 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
• 2014/29/EU (Einfache Druckbehälter)
• 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit)
• 2014/31/EU (Nichtselbsttätige Waagen)
• 2014/32/EU (Messgeräte)
• 2014/33/EU (Aufzüge)
• 2014/34/EU (ATEX)
• 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
Allgemein wurde in die neuen Richtlinien die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse und Risikobewertung im Rahmen der Erstellung der technischen Unterlagen aufgenommen.
Unternehmen müssen prüfen, ob eine Richtlinie auf ihr Produkt anzuwenden ist.
In einer Informationsveranstaltung am 1. März 2016 informiert die IHK Limburg, was das im Einzelnen bedeutet und in wie weit Konformitätsverfahren angepasst werden müssen, falls das Produkt unter die oben genannten Richtlinien fällt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Richtlinien umsetzen oder dafür verantwortlich sind.