AFBG/ Meister-BAföG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Berufliche Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel Meisterkurse und andere vergleichbare Lehrgänge, können durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG/Meister-BAföG) finanziell gefördert werden.
In Hessen nehmen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken die Anträge auf AFBG/ Meister-BAföG entgegen und bearbeiten sie. Entscheidend für die Zuständigkeit ist dabei der Hauptwohnsitz des Antragstellers.
Sollten Sie also weitere Informationen zum AFBG/ Meister-BAföG benötigen, dann wenden Sie sich bitte an das entsprechende Studentenwerk. In Hessen ist das Studentenwerk Frankurt zuständig: Informationen vom Studentenwerk Frankfurt
Aus- und Weiterbildungen, wie zum Beispiel an
- Berufsfachschulen,
- Fachschulen,
- Fachoberschulen,
- Berufsaufbauschulen,
- Abendhauptschulen,
- Abendrealschulen,
- Abendgymnasien,
- Kollegs,
- Akademien,
- Hochschulen und Universitäten,
- Höheren Fachschulen
können durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell gefördert werden. Einige Schulformen können sowohl nach dem AFBG/ Meister-BAföG als auch nach dem BAföG gefördert werden.
Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Wiesbaden: www.wiesbaden.de/bafoeg