Verkäufer/-in

Zwischenprüfung

  • findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt
  • findet im Prüfungsbereich “Verkaufsprozesse” statt
  • wird schriftlich durchgeführt
  • die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Im Prüfungsbereich Verkaufsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
  1. über das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebes zu informieren,
  2. Waren zu verkaufen und kundenorientiert im Servicebereich Kasse zu handeln und
  3. Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz einzuhalten

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Verkauf und Werbemaßnahmen
90 Minuten
Warenwirtschaft und Kalkulation
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche / Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich “Fachgespräch” in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.
Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxis bezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine orbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling
eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.
Das Fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Verkauf und Werbemaßnahmen
25 Prozent
Warenwirtschaft und Kalkulation
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Fachgespräch in der Wahlqualifikation
50 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“