Aus- und Weiterbildung
Verfahrensmechaniker/-in für Kunstoff- und Kautschuktechnik
Teil I der Abschlussprüfung
- soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- besteht aus dem Prüfungsbereich “Herstellen einer mechanischen Baugruppe”
- wird schriftlich und praktisch durchgeführt
Für den Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Werkstoffe, insbesondere polymere, unterscheiden, den Anwendungsbereichen zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen,
- technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,
- Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile und Baugruppen durch manuelle und maschinelle Verfahren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten,
- Pneumatikgrundschaltungen nach Schaltplan aufbauen und auf Funktion prüfen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Einsatzfähigkeit von Betriebs- und Prüfmitteln feststellen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren sowie
- Auftragsdurchführungen dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, erstellen kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes sechseinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 90 Minuten.
Teil II der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
in der Fachrichtung “Formteile”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
150 Minuten
|
Produktionsplanung und -analyse
|
60 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Fachrichtung “Halbzeuge”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
150 Minuten
|
Produktionsplanung und -analyse
|
60 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Fachrichtung “Mehrschichtkautschukteile”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
150 Minuten
|
Produktionsplanung und -analyse
|
60 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Fachrichtung “Compund- und Masterbatchherstellung”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Verfahrentechnische Systeme
|
150 Minuten
|
Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement
|
90 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Hacrichtung “Bauteile”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Fertigungstechnik und technische Kommunikation
|
180 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Fachrichtung “Faserverbundtechnologie”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
150 Minuten
|
Produktionsplanung und -analyse
|
60 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
in der Fachrichtung “Kunststofffenster”
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Fertigungstechnik
|
150 Minuten
|
Produktionsplanung und -analyse
|
60 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
Praktische Abschlussprüfung
in der Fachrichtung “Formteile”
Für den Prüfungsbereich Herstellen von Formteilen bestehen folgende Vorgaben
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Formteilen einrichten, anfahren, steuern und überwachen, Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen zur Behebung
- von Störungen ergreifen
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehens-
weise begründen
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Halbzeuge”
Für den Prüfungsbereich Herstellen von Halbzeugen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Halbzeugen einrichten, anfahren, steuern und überwachen, Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen zur Behebung
- von Störungen ergreifen
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ur-
sachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, - Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Mehrschichtkautschukteile”
Für den Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und deren Vorprodukten einrichten, anfahren, steuern und überwachen, Produktionsabläufe
- optimieren und Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Compund- und Masterbatchherstellung”
Für den Prüfungsbereich Herstellen von Compounds und Masterbatches bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, kundenorientiert durchführen,
- Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Compounds und Masterbatches einrichten, anfahren, steuern und überwachen, Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, bei Abweichung der Produkteigenschaften Korrekturmaßnahmen ergreifen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Bauteile”
Für den Prüfungsbereich “Fertigungsauftrag” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Fertigungseinrichtungen zur Herstellung von Bauteilen einrichten, steuern, überwachen, Fertigungsabläufe optimieren sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,
- Bauteile nach technischen Zeichnungen herstellen und prüfen,
- Abwicklungen konstruieren und Bauteile danach fertigen,
- Konstruktions- und Fügemöglichkeiten bestimmen und festlegen,
- Berechnungen zur Herstellung von Fertigungsaufträgen ausführen sowie
- manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren sowie lösbare und unlösbare Fügeverfahren anwenden, technische Parameter bestimmen
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Für den Prüfungsbereich “Reparieren und Instandsetzten” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsaufträge planen, unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchführen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Rohrleitungsteile oder -systeme, Bauteile oder Baugruppen prüfen, ausmessen, skizzieren und zeichnen,
- Rohrleitungsteile oder -systeme, Bauteile oder Baugruppen herstellen, umbauen oder instand setzen und berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
- den Bedarf an Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Material und Hilfsmitteln bei Überprüfungs-, Einstell-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen ermitteln und dokumentieren, Arbeitsmittel bereitstellen und einsetzen
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt vier Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Faserverbundtechnologie”
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Für den Prüfungsbereich Herstellen von Faserverbundbauteilen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Fertigungseinrichtungen zur Herstellung von Faserverbundbauteilen einrichten, Fertigungsabläufe steuern, überwachen und optimieren sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen
kann.
Prüfvariante 1:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogene Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit beträgt 19 Stunden für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich höchstens 30 Minuten für das auftragsbezogene Fachgespräch.
Prüfvariante 2:
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden einschließlich höchstens 20 Minuten für das situative Fachgespräch.
in der Fachrichtung “Kunststofffenster”
Für den Prüfungsbereich Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Produktionsaufträge nach Art und Umfang auswerten, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Arbeitsabläufe und Betriebsmitteleinsatz planen und strukturieren sowie die Fertigungsvoraussetzungen schaffen,
- Produktionsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Dokumente, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, durchführen,
- Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen,
- Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen einrichten, anfahren, steuern und überwachen, Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen zur Behebung von Störungen ergreifen,
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Gewichtung
in der Fachrichtung “Formteile”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Herstellen von Formteilen
|
35 Prozent
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
20 Prozent
|
Produktionsplanung und -analyse
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Halbzeuge”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Herstellen von Halbzeugen
|
35 Prozent
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
20 Prozent
|
Produktionsplanung und -analyse
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Mehrschichtkautschukteile”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppen
|
25 Prozent
|
Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen
|
35 Prozent
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
20 Prozent
|
Produktionsplanung und -analyse
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Compund- und Masterbatchherstellung”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Herstellen von Compounds und Masterbatches
|
30 Prozent
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
20 Prozent
|
Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement
|
15 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Hacrichtung “Bauteile”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Fertigungsauftrag
|
30 Prozent
|
Raprieren und Instandsetzen
|
15 Prozent
|
Fertigungstechnik und technische Kommunikation
|
20 Prozent
|
Wirtschfafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Faserverbundtechnologie”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Herstellen von Faserverbundbauteilen
|
35 Prozent
|
Verfahrenstechnische Systeme
|
20 Prozent
|
Produktionsplanung und -analyse
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Kunststofffenster”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Herstellen einer mechanischen Baugruppe
|
25 Prozent
|
Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen
|
35 Prozent
|
Fertigungstechnik
|
20 Prozent
|
Produktionsplanung und -analyse
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil I und Teil II der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil II der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil II der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil II der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.