Aus- und Weiterbildung
Tourismuskaufmann/-frau (für Privat- und Geschäftsreisen)
Zwischenprüfung
- soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- findet im Prüfungsbereich “Kundenorientierte Reiseplanung” statt
Für den Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Kundengespräche vorbereiten,
- Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten,
- Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren sowie
- wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unternehmen berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Schrifltiche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Geschäftsprozesse im Tourismus
|
150 Minuten
|
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen
in der touristischen Wertschöpfungskette
|
90 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
Mündliche Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
- Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
- wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten kann.
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen. Den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikation nach § 4 Abs. 2 Abschnitt B zugrunde zu legen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten zu gewähren. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.
Gewichtung
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Geschäftsprozesse im Tourismus
|
40 Prozent
|
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen
in der touristischen Wertschöpfung
|
20 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
Fallbezogenes Fachgespräch
|
30 Prozent
|
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.