Aus- und Weiterbildung

Tourismuskaufmann/-frau (für Privat- und Geschäftsreisen)

Zwischenprüfung

  • soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • findet im Prüfungsbereich “Kundenorientierte Reiseplanung” statt
Für den Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Kundengespräche vorbereiten,
  • Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten,
  • Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren sowie
  • wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unternehmen berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Geschäftsprozesse im Tourismus
150 Minuten
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen
in der touristischen Wertschöpfungskette
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
  • Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
  • wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten kann.
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen. Den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikation nach § 4 Abs. 2 Abschnitt B zugrunde zu legen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten zu gewähren. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Geschäftsprozesse im Tourismus
40 Prozent
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen
in der touristischen Wertschöpfung
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Fallbezogenes Fachgespräch
30 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  • im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  • in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
  • in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.