Aus- und Weiterbildung
Tiefbaufacharbeiter/-in
Zwischenprüfung
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Abstecken eines Bauteiles,
- Herstellen einer ungebundenen Tragschicht,
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen aus künstlichen Steinen,
- Versetzen von kleinen Betonfertigteilen,
- Verbauen und Sichern eines Leitungsgrabens,
- Einbauen von Rohren und Formstücken oder von Profilen,
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers.
Schrifltiche Abschlussprüfung
Prüfugbereich
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Prüfunszeit
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Schwerpunktbezogene Aufgaben
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100 Minuten
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Bauwerke im Tiefbau
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100 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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40 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Gewichtung
- der schriftliche und der praktische Teil werden mit jeweils 50 Prozent gewertet
Schriftlicher Teil:
Prüfugbereich
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Gewichtung
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Schwerpunktbezogene Aufgaben
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40 Prozent
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Bauwerke im Tiefbau
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40 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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20 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.