Aus- und Weiterbildung

Technischer Systemplaner/-in

Teil I der Abschlussprüfung

  • soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • wird mit 30 Prozent gewichtet
in der Fachrichtung “Versorgungs- und Ausrüstugstechnik”
Für den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Skizzen anfertigen,
  4. technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  5. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  6. Bauteildetails mithilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden. Davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.

in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Für den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Baugruppen aus Stahlprofilen perspektivisch darstellen,
  4. Skizzen anfertigen,
  5. technische Zeichnungen von Bauteilen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  6. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  7. Bauteildetails mithilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungs-produktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.

in der Fachrichtung “Elektrotechnische Systeme”
Für den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Skizzen anfertigen,
  4. technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  5. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  6. Bauteildetails mithilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen und
  7. technische Unterlagen der Installationstechnik entwerfen und ändern kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträg insgesamt sieben Stunden, davon für die Erstellung des Prüfungsporduktes fünf Stunden und für die schrftlich zu lösende Aufgabe 120 Minuten.

Teil II der Abschlussprüfung

  • wird mit 70 Prozent gewichtet

Schrifliche Abschlussprüfung

in der Fachrichtung “Versorgungs- und Ausrüstungstechnik”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Systemplanung
180 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

in der Fachrichtung “Stahl- und Metallbautechnik”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Baukonstruktion
180 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

in der Fachrichtung “Elektronische Systeme”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Baukonstruktion
180 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

in der Fachrichtung “Versorgungs- und Ausrüstungstechnik”
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
  • technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen,
  • Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen,
  • fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärmetechnische und strömungstechnische Berechnungen, durchführen,
  • Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen und
  • Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen sowie Befestigungssysteme auswählen kann.
Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
  1. Heizungstechnik,
  2. Klimatechnik und
  3. Sanitärtechnik.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Prüfungsvariante 1:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Prüfungsvariante 2:
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.

in der Fachrichtung “Stahl- und Metallbautechnik”
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen und
  • Stücklisten erstellen kann.
Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
  1. Stahlbautechnik und
  2. Metallbautechnik
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung erstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsprodukt sieben Stunden und für das Fachgespräch 15 Minuten.

in der Fachrichtung “Elektronische Systeme”
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
  • technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Übersichtsschalt und Stromlaufplänen erstellen,
  • Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen,
  • Berechnungen, insbesondere Querschnitts- und Leistungsberechnungen, durchführen,
  • Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung sicherheits-, brandschutz- und schallschutztechnischer Aspekte ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen,
  •  Aufbauskizzen und Materialauszüge erstellen und Befestigungssysteme auswählen und
  • Dokumentationen erstellen kann.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Prüfungsvariante 1:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Prüfungsvariante 2:
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.

Gewichtung

in der Fachrichung “Versorgungsund Ausrüstungstechnik”
Prüfungsbereich
Gewichtung
Erstellen technischer Unterlagen
30 Prozent
Arbeitsauftrag
35 Prozent
Systemplanung
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

in der Fachrichtung “Stahl- und Metallbautechnik”
Prüfungsbereich
Gewichtung
Erstellen technischer Unterlagen
25 Prozent
Konstruktionsauftrag
40 Prozent
Baukonstruktion
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

in der Fachrichtung “Elektrotechnische Systeme”
Prüfungsbereich
Gewichtung
Estellen technischer Unterlagen
30 Prozent
Arbeitsauftrag
35 Prozent
Systemplanung
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.