Aus- und Weiterbildung
Technischer Produktdesigner/-in
Teil I der Abschlussprüfung
- soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- wird mit 30 Prozent gewichtet
in der Fachrichtung “Produktgestaltung und -konstruktion” & Maschinen- und Anlagenkonstruktion”
- findet im Prüfungsbereich “Technische Dokumente” statt
- wird schritlich und praktisch durchgeführt
Für den Prüfungsbereich Technische Dokumente bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsschritte planen, dokumentieren und in den Produktentstehungsprozess einordnen,
- Freihandskizzen erstellen,
- strukturierte 3D-Datensätze nach geometrischen sowie nach fertigungs- und werkstofftechnischen Besonderheiten erstellen und ändern,
- Berechnungen durchführen und
- technische Dokumente erstellen und dabei insbesondere Zeichnungen in Ansichten und Schnitten ableiten sowie Bemaßungen, oleranzen, Passungen und Oberflächenbeschaffenheit beurteilen und eintragen
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden. Davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünfeinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösende Aufgabe 90 Minuten.
Teil II der Abschlussprüfung
- wird mit 70 Prozent gewichtet
Schriftliche Abschlussprüfung
in der Fachrichtung “Produkgestaltung und -konstruktion”
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Produktentwicklung
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150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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in der Fachrichtung “Maschinen- und Anlagenkonstruktion”
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Entwicklung und Konstruktion
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150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
in der Fachrichtung “Produktgestaltung und -konstruktion”
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll mitteilen, dass er
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
- Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden,
- Lösungsvarianten entwickeln und skizzieren und unter gestalterischen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
- methodisch konstruieren, insbesondere funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht, dazu einen 3D-Datensatz sowie technische Dokumente anfertigen,
- Berechnungen, Simulationen und Animationen durchführen und
- Dokumentationen und Präsentationen erstellen
kann.
Prüfungsvariante 1:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentationen und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Prüfungsvarinate 2:
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentationen und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
in der Fachrichtung “Maschinen- und Anlagenkonstruktion”
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass der
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
- Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
- Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden,
- funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren,
- methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und
- Dokumentationen und Präsentationen erstellen
kann.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Prüfungsvariante 1:
der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentationen und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Prüfungsvariante 2:
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens 10 Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Gewichtung
in der Fachrichtung “Produktgestaltung -und konstruktion”
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Technische Dokumente
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30 Prozent
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Arbeitsauftrag
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35 Prozent
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Produktentwicklung
|
25 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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in der Fachrichtung “Maschinen- und Anlagenkonstruktion”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Technische Dokumente
|
30 Prozent
|
Arbeitsauftrag
|
35 Prozent
|
Entwicklung und Konstruktion
|
25 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.