Aus- und Weiterbildung
Servicefahrer/-in
Zwischenprüfung
- soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 120 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben aus folgenden Gebieten bearbeiten:
- Grundlagen von Serviceleistungen,
- Vorbereitung der Beförderung,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Schrifltiche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Beförderungsprozess
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120 Minuten
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Service und Vertrieb
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Praktische Arbeitsaufgabe der Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe soll der Prüfling in höchstens 90 Minuten eine Serviceleistung erbringen. Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Bei der Aufgabenstellung sind mindestens zwei der nachfolgenden Gebiete zu berücksichtigen:
- Festlegen einer Anfahrfolge und der Fahrstrecke,
- Beladen eines Fahrzeuges,
- Durchführen einer Abfahrtkontrolle,
- Durchführen eines Transportes mit Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse B auf öffentlichen Straßen,
- Führen eines Beratungsgespräches.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsaufträge erfassen, Arbeitsschritte unter wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbstständig planen, durchführen und kontrollieren sowie Serviceleistungen kundenorientiert erbringen kann.
Bestehensregeln
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe und in mindestens zwei der genannten Prüfungsbereiche Service und Vertrieb, Beförderungsprozess oder Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.