Aus- und Weiterbildung
Rohrleitungsbauer/-in
1. Stufenabschlussprüfung
Schriftlicher Teil:
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Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Schwerpuktbezogene Aufgaben
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100 Minuten
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Bauwerke im Hochbau
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100 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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40 Minuten
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Praktischer Teil:
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Schriftliche Abschlussprüfung
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Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Rohrleitungsbau
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180 Minuten
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Baugruben und Wasserhaltung
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120 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
- Einbauen einer Versorgungsleitung und Herstellen eines Hausanschlusses für Wasser unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes einschließlich Anbohrung und Dichtheitsprüfung,
- Herstellen eines Hausanschlusses für Gas unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes einschließlich Druckprüfung oder
- Einbinden einer Anschlußleitung in eine vorhandene Leitung unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes durch Anbohren der Hauptleitung und Setzen von Absperrblasen.
Gewichtung
Schriftlicher Teil:
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Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Rohrleitungsbau
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50 Prozent
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Baugruben und Wasserhaltung
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30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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20 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.