Aus- und Weiterbildung

Produktionsfachkraft Chemie

Zwischenprüfung

  • findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens vier Stunden eine praktische Aufgabe durchführen.
Hierfür kommt insbesondere in Betracht “Durchführen einer verfahrenstechnischen Arbeit”.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Teilprozesse nach Arbeitsplan durchführen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann. Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in höchstens 120 Minuten praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung berufsbezogener Berechnungen lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie zur Anlagensicherheit einbezogen werden.
Für die Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Produktionstechnik einschließlich Umgang mit Arbeitsstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen und Messtechnik,
  2. Wartung und Installationstechnik.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Verfahren- und Produktionstechnik
120 Minuten
Anlagentechnik
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
30 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden eine praktische Aufgabe durchführen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
Durchführen eines Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses unter Berücksichtigung
  1. der Produktionstechnik mit höchstens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen 
  2. der Anlagentechnik mit einer Montage-, einer Instandhaltungs- oder einer Wartungsarbeit.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Teilprozesse nach Arbeitsplan selbständig durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.

Gewichtung

  • die schriftliche und praktische Prüfung wird jeweils mit 50 Prozent gewichtet
Schriftlicher Teil:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Verfahrens- und Produktionstechnik
50 Prozent
Anlagentechnik
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent
Praktischer Teil:
Bei der Bewertung der praktischen Aufgabe ist die Produktionstechnik mit 70 Prozent, die Anlagentechnik mit 30 Prozent zu gewichten.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.