Pharmakant/-in
Teil I der Abschlussprüfung
- soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- besteht aus den Prüfungsbereichen Pharmazeutische Produktionstechnik und Arbeitsstoffe und Verfahren
Für den Prüfungsbereich “Pharmazeutische Produktionstechnik” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
- Arbeitsmittel festlegen,
- Arbeitsabläufe selbstständig planen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann. Die Prüfungszeit beträgt sechs Stunden.
Für den Prüfungsbereich “Arbeitsstoffe und Verfahren” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung qualitätssichernder Fragestellungen bearbeiten,
- rechtliche Grundlagen bei der Herstellung von Arzneimitteln beachten,
- arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
- berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz einbeziehen
kann.
Der Prüfling soll die Aufgaben schrifltich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
Teil II der Abschlussprüfung
Schrifltiche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement
|
210 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
- Arbeitsmittel festlegen,
- Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
- Arbeitszusammenhänge erkennen,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
kann. Hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
- Herstellen von Darreichungsformen in einem Arbeitsschritt und
- Herstellen von Darreichungsformen in zwei Arbeitsschritten;
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden.
Gewichtung
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Pharmazeutische Produktionstechnik
|
15 Prozent
|
Arbeitsstoffe und Verfahren
|
15 Prozent
|
Fertigungstechnik
|
30 Prozent
|
Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement
|
30 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.