Pharmakant/-in

Teil I der Abschlussprüfung

  • soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • besteht aus den Prüfungsbereichen Pharmazeutische Produktionstechnik und Arbeitsstoffe und Verfahren
Für den Prüfungsbereich “Pharmazeutische Produktionstechnik” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  • Arbeitsmittel festlegen,
  • Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann. Die Prüfungszeit beträgt sechs Stunden.
Für den Prüfungsbereich “Arbeitsstoffe und Verfahren” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung qualitätssichernder Fragestellungen bearbeiten,
  • rechtliche Grundlagen bei der Herstellung von Arzneimitteln beachten,
  • arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  • berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz einbeziehen
kann.
Der Prüfling soll die Aufgaben schrifltich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

Teil II der Abschlussprüfung

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement
210 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  • Arbeitsmittel festlegen,
  • Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  • Arbeitszusammenhänge erkennen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie
  • qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
kann. Hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
  • Herstellen von Darreichungsformen in einem Arbeitsschritt und
  • Herstellen von Darreichungsformen in zwei Arbeitsschritten;
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Pharmazeutische Produktionstechnik
15 Prozent
Arbeitsstoffe und Verfahren
15 Prozent
Fertigungstechnik
30 Prozent
Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.