Aus- und Weiterbildung

Packmitteltechnologe/Packmitteltechnologin

Zwischenprüfung

  • findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt
  • bezieht sich auf den Prüfungsbereich “Produktionsvorbereitung und Erstellen eines Handmusters”
Für den Prüfungsbereich “Produktionsvorbereitung”  bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. zur Umsetzung der Kundenanforderungen Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
  2. Auftragsdaten zum Rüsten und Steuern der Packmittelmaschine umzusetzen,
  3. die Auswahl von Materialien und Werkzeugen sowie Fertigungs- und Lagermöglichkeiten darzustellen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen aufzuzeigen;
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich “Erstellen eines Handmusters” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Packmittel unter Beachtung technischer und organisatorischer Vorgaben zu entwerfen,
  2. technische Zeichnungen von Hand anzufertigen,
  3. Handmuster manuell herzustellen;
  4. der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen;
Die Prüfungszeit beträgt drei Stunden.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Auftragsvorbereitung und Managementsysteme
150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Packmittelproduktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die für den Arbeitsauftrag benötigten Unterlagen und Materialien zum Einrichten von Packmittelmaschinen zu beschaffen,
  2. Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert durchzuführen und zu dokumentieren,
  3. Maschinen und Anlagen zu rüsten,
  4. die Produktion anzufahren und zu steuern, das Produktionsergebnis zu prüfen, zu beurteilen und zu optimieren,
  5. das Packmittel in der vorgegebenen Qualität termingerecht und wirtschaftlich herzustellen sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einzuleiten,
  6. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
  7. Prozessdaten und Produktionsbedingungen zu kommunizieren und zu dokumentieren;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Packmittelproduktion
50 Prozent
Auftragsplanung
20 Prozent
Prozesstechnologie
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich „Packmittelproduktion“ mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.