Aus- und Weiterbildung
Packmitteltechnologe/Packmitteltechnologin
Zwischenprüfung
- findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt
- bezieht sich auf den Prüfungsbereich “Produktionsvorbereitung und Erstellen eines Handmusters”
Für den Prüfungsbereich “Produktionsvorbereitung” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- zur Umsetzung der Kundenanforderungen Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
- Auftragsdaten zum Rüsten und Steuern der Packmittelmaschine umzusetzen,
- die Auswahl von Materialien und Werkzeugen sowie Fertigungs- und Lagermöglichkeiten darzustellen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen aufzuzeigen;
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich “Erstellen eines Handmusters” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Packmittel unter Beachtung technischer und organisatorischer Vorgaben zu entwerfen,
- technische Zeichnungen von Hand anzufertigen,
- Handmuster manuell herzustellen;
- der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen;
Die Prüfungszeit beträgt drei Stunden.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Auftragsvorbereitung und Managementsysteme
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150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Packmittelproduktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- die für den Arbeitsauftrag benötigten Unterlagen und Materialien zum Einrichten von Packmittelmaschinen zu beschaffen,
- Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert durchzuführen und zu dokumentieren,
- Maschinen und Anlagen zu rüsten,
- die Produktion anzufahren und zu steuern, das Produktionsergebnis zu prüfen, zu beurteilen und zu optimieren,
- das Packmittel in der vorgegebenen Qualität termingerecht und wirtschaftlich herzustellen sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einzuleiten,
- Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
- Prozessdaten und Produktionsbedingungen zu kommunizieren und zu dokumentieren;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Gewichtung
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Packmittelproduktion
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50 Prozent
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Auftragsplanung
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20 Prozent
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Prozesstechnologie
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20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Packmittelproduktion“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.