Aus- und Weiterbildung

Naturwerksteinmechaniker/-in

Zwischenprüfung

  • findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt
  • wird schriftlich und praktisch durchgeführt
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 120 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten. Hierfür kommt insbesondere das Herstellen eines Werkstückes aus Naturstein unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken in Betracht. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Arbeitsplanung
180 Minuten
Fertigungstechnik
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Pratische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
in der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik
  • Herstellen eines Werkstückes unter Einsatz programmierbarer Steinbearbeitungsmaschinen
in der Fachrichtung Schleiftechnik:
  • Herstellen eines zusammengesetzten Werkstückes einschließlich Profilierung unter Einsatz von Steinbearbeitungsmaschinen;
in der Fachrichtung Steinmetztechnik:
  • Herstellen eines Naturwerksteinbauteiles unter Einsatz von Steinbearbeitungsmaschinen oder
  • Montieren eines Naturwerksteinbauteiles.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.

Gewichtung

Der schrifltiche und praktische Teil werden jeweils mit 50% gewichtet.
Innerhalb des schrifltichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Arbeitsplanung
50 Prozent
Fertigungstechnik
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Prüfungsleistung in einem der Prüfungsbereiche Arbeitsplanung sowie Fertigungstechnik mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.