Aus- und Weiterbildung
Lacklaborant/-in
Teil I der Abschlussprüfung
- soll am ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- die Gewichtung beträgt 35Prozent
Teil I der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereichen
- Applikations- und Prüftechnik
- Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen
Teil II der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Püfungsbereich
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Prüfunsdauer
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Lack- und Beschichtungstechnologie
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195 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
- Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
- arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
- berufsbezogene Berechnungen durchführen,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung einer der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Nummer 1 bis 10 herstellen, applizieren und prüfen,
- nach vorgegebener Zusammensetzung eine Arbeitsrezeptur erstellen;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen; die Prüfungszeit beträgt insgesamt 540 Minuten
Gewichtung
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Applikations- und Prüftechnik
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17,5 Prozent
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Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen
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17,5 Prozent
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Herstellung und Qualitätskontrolle
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27,5 Prozent
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Lack- und Beschichtungstechnologie
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27,5 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle sowie im Prüfungsbereich Lack- und Beschichtungstechnologie jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend
bewertet worden sind.