Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau für Versicherung & Finanzanlagen

Abschlussprüfung


Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Prüfung
Prüfungsbereich
Dauer
Form
Gewichtung
Teil 1
Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Teil 2
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
150 Min.
Schriftliche Prüfung
30 %
Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min.
Schriftliche Prüfung
10 %
Teil 2
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min.
Gesprächssimulation
20 %
Teil 2
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
20 Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
20 %
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im  Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.

Ausbildungsverordnung


Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 02. März 2022
Empfehlungen für den Prüfungs-Report
Der Prüfling soll im Fachgespräch über eine der beiden selbständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er dies bewältigt:
  • komplexe Aufgaben bearbeiten
  • seine Vorgehensweise begründen
  • Problemlösungen in der Praxis erarbeiten
  • Hintergründe und Schnittstellen erläutern
  • Ergebnisse bewerten
Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. (vgl. § 9 und 10 AO).
Formale Hinweise für die Erstellung des Reports:
  • maximal 3 Seiten Umfang gem. AO., DIN A 4
  • Schriftgröße 12, Schriftart Arial
  • 1-zeilig verfasst
  • einseitig beschrieben
  • linker und rechter Rand 2,5 cm, fortlaufende Seitennummerierung
  • Verwendung der Ich-Form
  • Name auf jeder Seite
  • ganze Sätze
  • Angabe der (Wahl-)qualifikationseinheit
Gliederungspunkte gem. Ausbildungsordnung:
  • Aufgabenstellung / Arbeitsauftrag
  • Planungs- und Vorbereitungsphase
  • Durchführungsphase
  • Auswertungsphase
Die Reporte inkl. Deckblatt sind spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung in digitaler Form - als PDF-Dokumente - in einer Online-Anwendung bereitzustellen (hochzuladen). Für diese PDF-Dokumente stehen max. 4 MB zur Verfügung. Für jede Wahlqualifikation muss eine PDF-Datei erstellt werden. Eine Abgabe in gedruckter Form ist nicht mehr notwendig.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 der VO – wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens “ausreichend”,
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend”,
  • im Prüfungsbereich “Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung” mit mindestens “ausreichend”,
  • in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”.