Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Zwischenprüfung

  • findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
  1. Leistungsprozess im Gesundheitswesen,
  2. Rechnungswesen,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens
120 Minuten
Gesundheitswesen
90 Minuten
Wirtschaft- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich “Fallbezogenes Fachgespräch” soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
  • interne Kooperation, insbesondere Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung,
  • kundenorientierte Kommunikation, insbesondere bei Information und Verkauf sowie im Beschwerdemanagemen
bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Gewichtung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Gesundheitswesen sowie Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Bestehensregeln

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.