Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau für Dialogmarketing

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten bearbeiten:
  1. Leistungsangebote im Dialogmarketing,
  2. Kommunikationsprozesse,
  3. Arbeits- und Aufgabengestaltung,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Projektmanagement im Dialogmarketing
150 Minuten
Gestaltung und Vetrieb von Dienstleistungen
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche / Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit Auftraggebern systematisch führen, zielgruppenorientiert kommunizieren und Gesprächsführungstechniken situationsbezogen anwenden kann. Ferner soll er nachweisen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Zielstellungen erkennen, Aspekte des Marketings berücksichtigen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erläutern kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

Gewichtung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Projektmanagement im Dialogmarketing gegenüber jedem anderen Prüfungsbereich das doppelte Gewicht.
Bestehensregeln
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens drei der hier genannten Prüfungsbereiche
  1. Gestaltung und Vertrieb von Dienstleistungen,
  2. Projektmanagement im Dialogmarketing,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
  4. Fallbezogenes Fachgespräch
mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.